Mieter ohne Mietvertrag, Maklergebühr?

Hallo an die Experten!

Mal angenommen folgender KOMPLIZIERTER Fall: Ein Makler vermittelt ein Haus. Der Mietvertrag wird unterzeichnet, Maklergebühr wird bezahlt. Noch vor Bezug des Objektes kündigt der Vermieter den bestehenden Mietvertrag mit der Begründung, die Bank hätte die Erlaubnis zur Vermietung zurückgenommen.
Die Mieter dürfen aber in das Haus einziehen - ohne Mietvertrag. Kann in diesem Fall die Maklergebühr vom Makler zurückgefordert werden? Sicher nicht, denn der hatte seine Arbeit ja gemacht.
Kann die Maklergebühr vom Vermieter gefordert werden, denn der Mietvertrag für den die Maklergebühr angefallen ist, kam nicht zustande. Wie kann man die Maklergebühr einfordern?

Mir raucht der Kopf
Bastett

Hallo Bastett,

Sicher nicht, denn der hatte seine
Arbeit ja gemacht.

Sehe ich auch so.

Kann die Maklergebühr vom Vermieter gefordert werden, denn der
Mietvertrag für den die Maklergebühr angefallen ist, kam nicht
zustande.

Doch, es kam ein Mietvertrag zustande, sonst würden die Mieter dort nicht wohnen. Es kam lediglich kein schriftlicher Mietvertrag zustande.

Wie kann man die Maklergebühr einfordern?

Würde mir eher Gedanken machen, was das mit dieser Erlaubnis der Bank zur Vermietung auf sich hat…

Gruß!

Horst

Hallo Bastett,

Kann die Maklergebühr vom Vermieter gefordert werden, denn der
Mietvertrag für den die Maklergebühr angefallen ist, kam nicht
zustande.

Der Makler hat sein Geld für die Vermittlung erhalten und ein Mietvertrag ist zustande gekommen, sonst würde die Person dort nicht wohnen.
Es gibt eben keinen schriftlichen Vertrag, aber das ist für den Makler nicht relevant.

Wie kann man die Maklergebühr einfordern?

Gar nicht.
Der Makler hat seine Arbeit getan und gut ists.

Gandalf