Hallo zusammen!
Ein Vermieter erstellt seinem Mieter folgende Nebenkostenabrechnung (ohne Beträge):
Wasser OK
Kanal-Gebühren OK
Schornstein-Reinigung Zulässig/Nicht zulässig???
Hauswart Zulässig/Nicht zulässig???
Versicherungen Zulässig/Nicht zulässig???
Gartenpflege siehe unten
Müllabfuhr OK
Heiz.Wartungskosten Zulässig/Nicht zulässig???
Grundsteuer Zulässig/Nicht zulässig???
Die Frage ist nun, welche Nebenkosten nicht zulässig sind.
Meines Wissens nach ist z.B. die Berechnung der Grundsteuer nicht Sache des Mieters.
Ebensowenig Kosten für Versicherung? Es sollte doch jeder Mieter selbst eine Haftpflicht haben.
Kosten für Gartenpflege: Eine Nutzung des Gartens ist vertraglich nicht vereinbart. Der Garten wird im Gegenteil vom Vermieter selbst genutzt (Kaninchenstall, Wäschespinne etc.), etwa 2/3 des Gartens sind Rasenfläche und werden nicht genutzt.
Der Vermieter hat in seiner Nebenkostenabrechnung vom Dezember 2005 den cbm³-Preis für Wasser mit 2,78 Euro/cbm³ berechnet.
Ein halbes Jahr später kostet es nur noch 1,69 Euro/cbm³
Die Frage ist nun wie eine Ermässigung in dieser Höhe zustande kommt.
Laut Preisliste der zuständigen Stadtwerke kostet der cbm³ bereits seit 01.01.2005 nur 1,69 Euro.
Kosten für Hauswart: Es gibt keinen Hauswart/-meister. Arbeiten erledigt der Vermieter selbst und im o.g. Zeitraum wurden von ihm keine Arbeiten in/am Haus durchgeführt. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Danke für eure Antworten.
MfG
citizenX