Rückbehalt nach Auszug für Nebenkosten-Abrechnung

Hallo,
jemand (A) ist zu Mitte Mai in „Frieden“ mit dem Vermieter aus seiner bisherigen Mietwohnung ausgezogen (ordnungsgemäße Kündigung zu Mitte Mai wurde vom Vermieter akzeptiert). Mittlerweile hat A auch die Mietkaution zurückerhalten.
Die gesamte Monatsmiete für Mai hatte A noch gezahlt, allerdings nur die Hälfte zurückerhalten. Begründung des Vermieters : Wegen der noch ausstehenden Abschlussabrechnung der Nebenkosten.
Ist ein solcher Einbehalt rechtens ? Wenn ja, wie zeitnah muss der Vermieter die Abrechnung machen ?

Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

Mittlerweile hat A auch die Mietkaution zurückerhalten.

ISt doch toll

Die gesamte Monatsmiete für Mai hatte A noch gezahlt,
allerdings nur die Hälfte zurückerhalten. Begründung des
Vermieters : Wegen der noch ausstehenden Abschlussabrechnung
der Nebenkosten.

A hat doch auch einen 1/2 Monat drin gewohnt, oder ist die Hälfte der Hälfte gemeint?

Ist ein solcher Einbehalt rechtens ?

Es ist zumindest rechtens einen Teil der Kaution einzubehalten, bis zur Abrechnung. Und da die heissen Monate nicht mit drin sind, ist eine höhere Abrechnungssumme wahrscheinlich.

Wenn ja, wie zeitnah muss der Vermieter die Abrechnung machen ?

Die Abrechnung kann er erst richtig zum Abrechnungstermin machen. Vorher fehlen ihm mit Sicherheit Daten. Also, wenn der Abrechnungszeitraum Januar- Dezember ist, dann kann die Abrechnung erst im nächsten Januar erstellt werden.

Gruß Jutta