Hallo,
wer weiß Hilfe zu folgendem Problem:
Im Bad unseres gemieteten Häuschens fallen jetzt die ersten Fließen von der Wand. Das Bad ist nach Auskunft des Vermieters um die 40 Jahre alt und seitdem ist nur punktuell modernisiert worden (Toilettenschüssel). Nach Besichtigung eines Fließenlegers teilte uns die Vermieterin mit, dass die abgefallenen 5 Fließen ersetzt werden, allerdings nicht durch die original Fließen, die es logischerweise nicht mehr gibt, sondern durch farblich hellere Fließen.
Es sind aber weitere Fließen locker. In unserem Haushalt lebt unsere 8 Monate alte Tochter und nun habe ich natürlich Angst, dass es hier zu einem Unfall durch herabfallende Fließen kommen könnte. Was dann?
Desweiteren ist die Badewanne alt und rauh, die Bodenfließen haben Sprünge und an den Zimmerecken sind Löcher in den Wänden durch die immer wieder Ungeziefer ins Bad eindringt.
Nun meine Frage: Kann die Vermieterin wirklich nur die 5 Fließen wieder ankleben lassen oder muss sie mehr renovieren? Gibt es hier gesetzliche Vorschriften. Wie sieht´s mit einer Mietminderung aus?
Vielen Dank
Andrea