Notwendige Badrenovierung durch Vermieter

Hallo,

wer weiß Hilfe zu folgendem Problem:
Im Bad unseres gemieteten Häuschens fallen jetzt die ersten Fließen von der Wand. Das Bad ist nach Auskunft des Vermieters um die 40 Jahre alt und seitdem ist nur punktuell modernisiert worden (Toilettenschüssel). Nach Besichtigung eines Fließenlegers teilte uns die Vermieterin mit, dass die abgefallenen 5 Fließen ersetzt werden, allerdings nicht durch die original Fließen, die es logischerweise nicht mehr gibt, sondern durch farblich hellere Fließen.

Es sind aber weitere Fließen locker. In unserem Haushalt lebt unsere 8 Monate alte Tochter und nun habe ich natürlich Angst, dass es hier zu einem Unfall durch herabfallende Fließen kommen könnte. Was dann?

Desweiteren ist die Badewanne alt und rauh, die Bodenfließen haben Sprünge und an den Zimmerecken sind Löcher in den Wänden durch die immer wieder Ungeziefer ins Bad eindringt.

Nun meine Frage: Kann die Vermieterin wirklich nur die 5 Fließen wieder ankleben lassen oder muss sie mehr renovieren? Gibt es hier gesetzliche Vorschriften. Wie sieht´s mit einer Mietminderung aus?

Vielen Dank
Andrea

Hallo,

Morgen Andrea,

wer weiß Hilfe zu folgendem Problem:
Im Bad unseres gemieteten Häuschens fallen jetzt die ersten
Fließen von der Wand. Das Bad ist nach Auskunft des Vermieters
um die 40 Jahre alt und seitdem ist nur punktuell modernisiert
worden (Toilettenschüssel). Nach Besichtigung eines
Fließenlegers teilte uns die Vermieterin mit, dass die
abgefallenen 5 Fließen ersetzt werden, allerdings nicht durch
die original Fließen, die es logischerweise nicht mehr gibt,
sondern durch farblich hellere Fließen.

also das Alter der Fliesen ist egal.

Wenn Fliesen gerissen und sogar von der Wand fallen, könnten die Fliesen auch wieder ergänzt werden. LEICHTE Farbunterschiede sind hinzunehmen. Sollten die Farbunterschiede zu krass sein und mehrere Fliesen an einer Wand beschädigt sein, müsste wenigstens immer eine komplette Wand neu verfliest werden.

Es sind aber weitere Fließen locker. In unserem Haushalt lebt
unsere 8 Monate alte Tochter und nun habe ich natürlich Angst,
dass es hier zu einem Unfall durch herabfallende Fließen
kommen könnte. Was dann?

Wäre für mich kein Argument, da ich lose Fliesen austauschen würde.

Desweiteren ist die Badewanne alt und rauh, die Bodenfließen
haben Sprünge und an den Zimmerecken sind Löcher in den Wänden
durch die immer wieder Ungeziefer ins Bad eindringt.

Nun meine Frage: Kann die Vermieterin wirklich nur die 5
Fließen wieder ankleben lassen oder muss sie mehr renovieren?
Gibt es hier gesetzliche Vorschriften. Wie sieht´s mit einer
Mietminderung aus?

Wichtig ist, ob die Fliesen wirklich mitvermietet worden sind und bereits ein entsprechender Aufschlag für ein gefliestes Bad genommen wird.

Wenn mitvermietet, würde ich auf eine Bad-Mod bestehen. Miete könnte sonst auch gemindert werden.

Wenn nicht mitvermietet, könnte die Vermieterin die Fliesen auch abschlagen und wieder ein Ölpaneel einziehen lassen.

Oder die Vermieterin macht mit Dir eine Bad-Mod und legt die entstehenden Kosten auf die Miete um. Natürlich geht das nur mit Deinem schriftlichen einverständnis.

peter peschel

Vielen Dank
Andrea

Hallo Peter!

Wichtig ist, ob die Fliesen wirklich mitvermietet worden sind
und bereits ein entsprechender Aufschlag für ein gefliestes
Bad genommen wird.

Wenn im vermieteten Bad von Anfang an Fliesen vorhanden sind, sind diese Fliesen Bestandteil der Mietsache. Eines besonderen Aufschlages bedarf es dafür nicht. Hierzulande gehört ein gefliestes Bad zum gewöhnlichen Standard.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Peter,

danke für die schnelle Antwort.

Zu deinem Einwurf ob die Fliesen mitgemietet sind: ja, sie sind in der Bestandteilsliste aufgeführt uns somit mitgemietet!

Hallo,

Morgen Andrea,

wer weiß Hilfe zu folgendem Problem:
Im Bad unseres gemieteten Häuschens fallen jetzt die ersten
Fließen von der Wand. Das Bad ist nach Auskunft des Vermieters
um die 40 Jahre alt und seitdem ist nur punktuell modernisiert
worden (Toilettenschüssel). Nach Besichtigung eines
Fließenlegers teilte uns die Vermieterin mit, dass die
abgefallenen 5 Fließen ersetzt werden, allerdings nicht durch
die original Fließen, die es logischerweise nicht mehr gibt,
sondern durch farblich hellere Fließen.

also das Alter der Fliesen ist egal.

Wenn Fliesen gerissen und sogar von der Wand fallen, könnten
die Fliesen auch wieder ergänzt werden. LEICHTE
Farbunterschiede sind hinzunehmen. Sollten die
Farbunterschiede zu krass sein und mehrere Fliesen an einer
Wand beschädigt sein, müsste wenigstens immer eine komplette
Wand neu verfliest werden.

Es sind aber weitere Fließen locker. In unserem Haushalt lebt
unsere 8 Monate alte Tochter und nun habe ich natürlich Angst,
dass es hier zu einem Unfall durch herabfallende Fließen
kommen könnte. Was dann?

Wäre für mich kein Argument, da ich lose Fliesen austauschen
würde.

Desweiteren ist die Badewanne alt und rauh, die Bodenfließen
haben Sprünge und an den Zimmerecken sind Löcher in den Wänden
durch die immer wieder Ungeziefer ins Bad eindringt.

Nun meine Frage: Kann die Vermieterin wirklich nur die 5
Fließen wieder ankleben lassen oder muss sie mehr renovieren?
Gibt es hier gesetzliche Vorschriften. Wie sieht´s mit einer
Mietminderung aus?

Wichtig ist, ob die Fliesen wirklich mitvermietet worden sind
und bereits ein entsprechender Aufschlag für ein gefliestes
Bad genommen wird.

Wenn mitvermietet, würde ich auf eine Bad-Mod bestehen. Miete
könnte sonst auch gemindert werden.

Auf eine Bad-Moderniesierung (komplett neue Fließen + neue Badewanne) habe ich bereits bestanden, aber die Vermieterin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass sie keine Veranlassung dafür sieht. Gibt es hier irgendwelche rechtlichen oder sonstigen Hinweise die ich ihr unter die Nase halten kann? Die Dame ist 80 Jahre alt und recht eigensinnig und unbelehrbar. Mit vernünftigen Argumenten kommt man hier leider nicht weiter!

Wenn nicht mitvermietet, könnte die Vermieterin die Fliesen
auch abschlagen und wieder ein Ölpaneel einziehen lassen.

Oder die Vermieterin macht mit Dir eine Bad-Mod und legt die
entstehenden Kosten auf die Miete um. Natürlich geht das nur
mit Deinem schriftlichen einverständnis.

peter peschel

Vielen Dank
Andrea

Hallo Peter!

Wichtig ist, ob die Fliesen wirklich mitvermietet worden sind
und bereits ein entsprechender Aufschlag für ein gefliestes
Bad genommen wird.

Morgen Wolfgang,

Wenn im vermieteten Bad von Anfang an Fliesen vorhanden sind,
sind diese Fliesen Bestandteil der Mietsache. Eines besonderen
Aufschlages bedarf es dafür nicht. Hierzulande gehört ein
gefliestes Bad zum gewöhnlichen Standard.

Du hast Recht, wenn die Fliesen mitvermietet worden sind.

Wir haben die Fliesen aber als Sonderausstattung bei Übergabe aufgenommen und die Wohnung ist laut Mietenspiegel auch ohne wertsteigende Merkmale vermietet.

Wenn wir ein Bad modernisieren, dann muss der Mieter mehr Miete zahlen und kann auch entsprechende Ansprüche stellen.

Und der Mieter weiß auch vor Vertragsunterschrift wie er die Wohnung anmietet oder eben dann nicht anmietet.
Einen Anspruch auf ein gefliestes Bad gibt es ja nicht.
Unsere Stärke sind eben die sehr günstigen Mieten mit allerdings nur einfachen Ausstattungen.Haben aber kaum Leerstand.

peter peschel

Gruß
Wolfgang

Hallo Peter,

danke für die schnelle Antwort.

Guten Abend Andrea,

Zu deinem Einwurf ob die Fliesen mitgemietet sind: ja, sie
sind in der Bestandteilsliste aufgeführt uns somit
mitgemietet!

Also wenn der Zustand so schlecht ist wie Du schreibst, hast Du Anspruch auf ein neues Bad.

Ich würde nochmals mit der alten Dame sprechen.

Und wenn Ihr Euch nicht einigen könnt? Klar,dann bleibt nur der Rechtsweg!! Oder Ihr lebt mit den alten Fliesen.

peter peschel

Hallo,

Morgen Andrea,

wer weiß Hilfe zu folgendem Problem:
Im Bad unseres gemieteten Häuschens fallen jetzt die ersten
Fließen von der Wand. Das Bad ist nach Auskunft des Vermieters
um die 40 Jahre alt und seitdem ist nur punktuell modernisiert
worden (Toilettenschüssel). Nach Besichtigung eines
Fließenlegers teilte uns die Vermieterin mit, dass die
abgefallenen 5 Fließen ersetzt werden, allerdings nicht durch
die original Fließen, die es logischerweise nicht mehr gibt,
sondern durch farblich hellere Fließen.

also das Alter der Fliesen ist egal.

Wenn Fliesen gerissen und sogar von der Wand fallen, könnten
die Fliesen auch wieder ergänzt werden. LEICHTE
Farbunterschiede sind hinzunehmen. Sollten die
Farbunterschiede zu krass sein und mehrere Fliesen an einer
Wand beschädigt sein, müsste wenigstens immer eine komplette
Wand neu verfliest werden.

Es sind aber weitere Fließen locker. In unserem Haushalt lebt
unsere 8 Monate alte Tochter und nun habe ich natürlich Angst,
dass es hier zu einem Unfall durch herabfallende Fließen
kommen könnte. Was dann?

Wäre für mich kein Argument, da ich lose Fliesen austauschen
würde.

Desweiteren ist die Badewanne alt und rauh, die Bodenfließen
haben Sprünge und an den Zimmerecken sind Löcher in den Wänden
durch die immer wieder Ungeziefer ins Bad eindringt.

Nun meine Frage: Kann die Vermieterin wirklich nur die 5
Fließen wieder ankleben lassen oder muss sie mehr renovieren?
Gibt es hier gesetzliche Vorschriften. Wie sieht´s mit einer
Mietminderung aus?

Wichtig ist, ob die Fliesen wirklich mitvermietet worden sind
und bereits ein entsprechender Aufschlag für ein gefliestes
Bad genommen wird.

Wenn mitvermietet, würde ich auf eine Bad-Mod bestehen. Miete
könnte sonst auch gemindert werden.

Auf eine Bad-Moderniesierung (komplett neue Fließen + neue
Badewanne) habe ich bereits bestanden, aber die Vermieterin
hat mir daraufhin mitgeteilt, dass sie keine Veranlassung
dafür sieht. Gibt es hier irgendwelche rechtlichen oder
sonstigen Hinweise die ich ihr unter die Nase halten kann? Die
Dame ist 80 Jahre alt und recht eigensinnig und unbelehrbar.
Mit vernünftigen Argumenten kommt man hier leider nicht
weiter!

Wenn nicht mitvermietet, könnte die Vermieterin die Fliesen
auch abschlagen und wieder ein Ölpaneel einziehen lassen.

Oder die Vermieterin macht mit Dir eine Bad-Mod und legt die
entstehenden Kosten auf die Miete um. Natürlich geht das nur
mit Deinem schriftlichen einverständnis.

peter peschel

Vielen Dank
Andrea

Lass den Handwerker die Fliesen austauschen. Lass ihn aber auch gleich die Badewanne anschauen. Raue Badewannen sind sehr unangenehm.
Nehme den Handwerker als kleinen Sachverständigen, den du gegenüber dem Vermieter zitieren kannst.