Korrektur der Korrektur der Nebenkostenabrechnung

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Jul 2006

Hallo,

folgendes geschieht: Hausverwaltung verschickt Anfang 2006 die Nebenkostenabrechnung, wenige Zeit später kommt eine Korrektur der Abrechnung. In beiden Fällen erhält der Mieter ein Guthaben. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gegangen und jetzt (Juli) kommt eine Korrektur der Korrektur und die Verwaltung fordert einen Teil der Rückzahlung zurück... Der Mieter wohnt inzwischen woanders. Wieviele "Frei"Korrekturen hat der Vermieter? Irgendwie scheint das Vorgehen ein wenig komisch zu sein... Vor allem wird aus dem Anschreiben nicht wirklich klar, das anfang des Jahres zuviel ausgezahlt wurde. Wäre es z.B. möglich, dass in zwei Monaten eine erneute Korrektur erfolgt? Gibt es eine Regelung wie oft korrigiert werden darf?

Gruß,

Elke

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