Verjährung Nebenkosten

Hallo,

gestern habe ich die Frage schonmal gestellt, sie ist aber irgendwie verschwunden. Wahrscheinlich nicht abgeschickt. Sollte sie aber doppelt sein, bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe im Archiv nachgesehen zum Thema Verjährung der Nebenkostenabrechnung finde ich nichts eindeutiges. Die Verjährung einer erstellten Abrechnung beträgt drei Jahre, wohingegen die Ausschlußfrist zur Erstellung der Abrechnung 1 Jahr beträgt oder ?

Danke.
joyyy

Auch hallo.

Die
Verjährung einer erstellten Abrechnung beträgt drei Jahre,
wohingegen die Ausschlußfrist zur Erstellung der Abrechnung 1
Jahr beträgt oder ?

Stimmt alles. Aber genauer wäre beim letzteren ‚ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode‘. Siehe auch http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P…

HTH
mfg M.L.