Fernsehanschluss in der Mietwohnung

Hallo,
angenommen, man mietet sich eine Wohnung und stellt erst nach Bezug fest, dass z.b. der Fernsehanschluss fehlt.
Muss ein solcher in einer Mietswohnung vorhanden sein. Besonders dann, wenn es laut Mietvertrag verboten ist an der Außenwand des Hauses eine Satelittenanlage zu installieren?
Und Kabel auch evtl nicht in Frage kommt, weil das Haus vielleicht auf dem Land ist und es zwar eine Hausantenne gibt und man nur nicht angeschlossen ist?

Danke.
Gruß
Gaby

Hallo Gaby,

normalerweise ist es so, dass eine Parabolantenne dann verboten werden kann, wenn ein Kabelanschluss besteht.
Grundsätzlich hat man ein Recht auf den Empfang von Fernsehprogrammen.

In dem geschilderten Fall wäre also zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten eines Anschlusses bestehen und ob hier im Zweifelsfall das Verbot einer Parabolantenne überhaupt wirksam ist.

Zur Lektüre:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv090027.html

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
vielen Dank für die Information.
Wenn also die Möglichkeit z.B. für DVB-T besteht, also eine kleine Zimmerantenne mit dem dazugehörigen Receiver, dann hat der Mieter kein Recht auf einen Anschluss!
Aber wenn der Empfang sehr schwach ist, weil sich die Wohnung evtl auf dem Land befindet und der Mieter ständig Sendeausfall hat, dann kann man mit dem Vermieter verhandeln, ob ein Anschluss gelegt wird oder ob man das Recht hat eine Sat-Anlage zu installieren!?

Vielen Dank
Gruß Gaby

Hallo Gaby,
hat der Mieter auch mit einem Verstärker dieses Problem? Ich musste auch so ein Teil kaufen, da ich im Souterain/Hinterhof wohne.
Grüße
Almut

1 Like

Hallo Almut,
das kann ich dir leider gar nicht sagen, weil ich nicht weiss ob er das schon ausprobiert hat.
(Bzw. sorry, wusste er gar nicht das es so etwas gibt, Funktioniert das?)

vielen Dank
Gruß Gaby

Hallo Gaby,
ja es funktioniert. Sonst sässe ich ja ohne Empfang in meiner Wohnung…
Bei Conrad gibts einen ganz guten. (nur so als Tip)
Grüße
Almut

Hallo Gaby,

solche Regeln sind nicht festgeschrieben, sondern ergeben sich vielmehr aus der Rechtsprechung. Die kann sich durchaus im Laufe der Zeit ändern, da sich die Technik weiter entwickelt.

Wenn also die Möglichkeit z.B. für DVB-T besteht, also eine
kleine Zimmerantenne mit dem dazugehörigen Receiver, dann hat
der Mieter kein Recht auf einen Anschluss!

So einen Fall kenne ich bisher nicht. Umgekehrt musste aber ein Berliner Mieter den Gemeinschaftsanschluß als Modernisierungsmaßnahme dulden, weil nach richterlicher Meinung DVB-T noch zu primitiv sei.

Aber wenn der Empfang sehr schwach ist, weil sich die Wohnung
evtl auf dem Land befindet und der Mieter ständig Sendeausfall
hat, dann kann man mit dem Vermieter verhandeln, ob ein
Anschluss gelegt wird oder ob man das Recht hat eine
Sat-Anlage zu installieren!?

Verhandeln sollte man da in jedem Fall. Wenn DVB-T nichts bringt und kein Kabelanschluß gelegt wird/werden kann, dann bliebe ja eigentlich nur noch die Schüssel.
Die kann man eventuell so anbringen, dass sie nicht an der Hauswand befestigt werden muss und vielleicht auch optisch nicht so auffällt.

Gruß!

Horst