Hallo Gaby,
solche Regeln sind nicht festgeschrieben, sondern ergeben sich vielmehr aus der Rechtsprechung. Die kann sich durchaus im Laufe der Zeit ändern, da sich die Technik weiter entwickelt.
Wenn also die Möglichkeit z.B. für DVB-T besteht, also eine
kleine Zimmerantenne mit dem dazugehörigen Receiver, dann hat
der Mieter kein Recht auf einen Anschluss!
So einen Fall kenne ich bisher nicht. Umgekehrt musste aber ein Berliner Mieter den Gemeinschaftsanschluß als Modernisierungsmaßnahme dulden, weil nach richterlicher Meinung DVB-T noch zu primitiv sei.
Aber wenn der Empfang sehr schwach ist, weil sich die Wohnung
evtl auf dem Land befindet und der Mieter ständig Sendeausfall
hat, dann kann man mit dem Vermieter verhandeln, ob ein
Anschluss gelegt wird oder ob man das Recht hat eine
Sat-Anlage zu installieren!?
Verhandeln sollte man da in jedem Fall. Wenn DVB-T nichts bringt und kein Kabelanschluß gelegt wird/werden kann, dann bliebe ja eigentlich nur noch die Schüssel.
Die kann man eventuell so anbringen, dass sie nicht an der Hauswand befestigt werden muss und vielleicht auch optisch nicht so auffällt.
Gruß!
Horst