Renovierung bei Auszug?

Ein Mieter hat das Mietverhältnis gekündigt.

Der Vermieter verlangt von ihm, daß er die Tapete an den Wänden + Decken (die bei Einzug schon vorhanden waren) entfernt.

Ist der Mieter dazu verpflichtet?

Im Mietvertrag (Frankfurter Mietvertrag von 2000) steht:

"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitreparaturen (…) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. (…) Die Zeitfolge beträgt:

bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre

Die Wände der Mietwohnung werden tapeziert übergeben. Sie sind bei Räumung durch den Mieter mit abgelösten Tapeten und unbeschädigten Wänden zurückzugeben. Die Weißung der Raumdeckung hat ausschließlich mit Dispersionsfarbe zu erfolgen."

Ist dieser Mietvertrag noch rechtens, denn der BGH hatte in den letzten Jahren verschiedene Klauseln, die die Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen regelten, als nicht wirksam erachtet.

Die Wohnung wurde unrenoviert (mit Tapeten an den Wänden & Decken) übernommen.

Vielen Dank.

Hallo Karin,

die Klausel könnte tatsächlich unwirksam sein, da hier die starren Pflichtzeiträume und eine Tätigkeit zum Auszug zusammenkommen.

Hätte hier nur gestanden, das die Räume von den Tapeten befreit werden müssen, wäre ich mir noch nicht einmal sicher, da aber auch vom Streichen der Decke geredet wird, ist es eigentlich recht ein-eindeutig.

Trotzdem würde ich in diesem Fall einem Mieter immer zur aktiven Unterstützung durch einen Anwalt oder rechtskundigen Berater raten.

Gruß
Nita