Ein Mieter hat das Mietverhältnis gekündigt.
Der Vermieter verlangt von ihm, daß er die Tapete an den Wänden + Decken (die bei Einzug schon vorhanden waren) entfernt.
Ist der Mieter dazu verpflichtet?
Im Mietvertrag (Frankfurter Mietvertrag von 2000) steht:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitreparaturen (…) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. (…) Die Zeitfolge beträgt:
bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre
Die Wände der Mietwohnung werden tapeziert übergeben. Sie sind bei Räumung durch den Mieter mit abgelösten Tapeten und unbeschädigten Wänden zurückzugeben. Die Weißung der Raumdeckung hat ausschließlich mit Dispersionsfarbe zu erfolgen."
Ist dieser Mietvertrag noch rechtens, denn der BGH hatte in den letzten Jahren verschiedene Klauseln, die die Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen regelten, als nicht wirksam erachtet.
Die Wohnung wurde unrenoviert (mit Tapeten an den Wänden & Decken) übernommen.
Vielen Dank.