Streit um Kabelgebühren

Guten Morgen

Ist es verbindlich, wenn der Hausverwalter bei der Wohnungsbesichtung und beim Vertragsabschluss sagt, das die Gebühren für den Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten sind und er auf eine Stelle im Vertrag hinweist?

Was wiegt in diesem Fall schwerer? Die Tatsache das es vor Augenzeugen gesagt und im Vertrag gezeigt wurde in der Auflistung, oder eher die Tatsache das unter §1 Abs. 3 der Kabelanschluss nicht aufgeführt ist als Gegenstand, der vom Vermieter gestellt wird, obwohl es in der Auflistung steht was vom Vermieter übernommen wird?

Spielt es eine Rolle, ob neuen Mietern im Haus aktuell dasselbe versprochen wurde, obwohl es auch nicht im Vertrag unter §1 Abs. 3 aufgeführt ist?

MfG

Guten Morgen

Ist es verbindlich, wenn der Hausverwalter bei der
Wohnungsbesichtung und beim Vertragsabschluss sagt, das die
Gebühren für den Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten
sind und er auf eine Stelle im Vertrag hinweist?

Hallo,

ohne konkretere Beschreibung der vertraglichen Gestaltung kann hier keine vernünftige Antwort erfolgen.

Ich versuche es trotzdem:

Kabelgebühren gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung („Fernsehanschluss“). Was meinst Du mit „enthalten“? Mietverträge schreiben in der Regel die Vorschriften zur Umlage von Betriebskosten ab und zählen deklaratorisch die potentiellen Kosten auf, die nach dem Gesetz umgelegt werden können.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlt sie der Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Grüße
EK

Moin,

obwohl es in der Auflistung steht was
vom Vermieter übernommen wird?

das scheint der Grund für ein Missverständnis zu sein: Vom Vermieter wird nichts übernommen, gar nichts. In irgend einer Form ist immer der Mieter der Depp derjenige, der bezahlt. Und das ist gut so.

Spielt es eine Rolle, ob neuen Mietern im Haus aktuell
dasselbe versprochen wurde

Könntest Du bitte sagen, was den Mietern versprochen wurde?

obwohl es auch nicht im Vertrag unter §1 Abs. 3 aufgeführt ist?

Was nicht in Verträgen steht, existiert erstmal nicht.

Gruß Ralf

Der Hausverwalter hat beim Besichtigungstermin gesagt, das die Kabelgebühren bei den Nebenkosten enthalten sind und der Mieter bräuchte sich um nichts mehr kümmern.
Beim Vertragsabschluss wurde nochmals gesagt, das es über die Nebenkostenabrechnung läuft. Dabei wurde auf eine Seite im Vertrag gezeigt, wo sämtliche Inhalte der Nebenkosten aufgeführt sind. Da stand auch die Grundgebühr dabei.
Nun kam der Verdacht auf, das der Hausverwalter vielleicht nicht mehr auf dem aktuellen Stand war und es zu unrecht zugesagt hat. Aber: Den aktuell neuen Mietern im selben Haus wurde das auch zugesagt!

Der Eigentümer möchte sich nun so aus der Sache wickeln das a) nichts unter §1 Abs. 3 aufgeführt ist und b) der Vormieter es auf eigene Kosten hat legen lassen.

Dies kann allerdings ausgeschlossen werden, da der Vormieter den Kabelanschluss nicht benutzt hat und der Kabelanschluss schon sehr alt. Hinzu kommt noch ein anderer Punkt: Der Betreiber (oder wie man das bezeichnet) zeigte dem Mieter eine Liste, in welcher der Name des Vormieters aus der anderen Wohnung aufgelistet war. Dieser hat allerdings den Kabelanschluss nicht benutzt!
Desweitern sagt die Sachbearbeiterin für die Nebenkosten, das für die Häuser die Kabelgebühren über die Nebenkosten laufen, Nachbarn haben dies ebenfalls bestätigt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verstehe jetzt nicht so richtig um was es geht.
Kabelgebühr bezahlt immer der Mieter oder was war nun die Frage?

Verstehe jetzt nicht so richtig um was es geht.
Kabelgebühr bezahlt immer der Mieter oder was war nun die
Frage?

Der Kabelanschluss wurde vom Hauseigentümer gelegt und bei Vertragsabschluss wurde gesagt, das die Grundgebühr über die Nebenkosten mit abgerechnet wird. Das der Mieter die Grundgebühr bezahlt ist klar, nur muss er sich direkt anmelden, oder läuft das über die Nebenkostenabrechnung?
Bei direkter Nachfrage kam heraus, das tatsächlich für alle Wohnungen in diesem Bereich die Grundgebühr über die Nebenkosten verrechnet wird.

Nun liegt die Vermutung aber nahe, das der Vermieter von jedem Mieter die Grundgebühr mit den Nebenkosten einzogen hat (ist auch so in der Abrechnung zu finden), aber pro Haus nur einen Anschluss gemeldet hat. Das erklärt sich daraus, dass für das betroffene Haus ein Kabelanschluss gemeldet ist, der aber von dem eigentlichen Mieter (für welchen der Anschluss eigentlich gemeldet ist)den Anschluss gar nicht nutzt, sondern ein anderer Mieter aus dem Haus, ohne das dieser gemeldet ist.

Die Hauptfrage ist aber: Was ist verbindlich? Wenn mündlich vor 3 weiteren Augenzeugen gesagt wurde, das die Grundgebühr über die Nebenkosten verrechnet wird und auf eine Stelle im Vertrag gezeigt wird, oder die Tatsache das unter §1 Abs. 3 der Kabelanschluss nicht aufgeführt ist.

Woher soll man bei der ersten eigenen Wohnung wissen, das genau dort der Kabelanschluss aufgeführt sein muss? In den Augen der Mieter sieht es eher nach Betrug aus. Sprich, man hat die Ahnungslosigkeit der Mieter ausgenutzt um schnellst möglich einen Nachmieter in die Wohnung zu bekommen. Das hat eigentlich auch der aktuelle Vertragsabschluss bestätigt.

Moin,

ich habe jetzt viel gelesen, aber wenig verstanden. Vor allem sehe ich nicht, wo das Problem ist. Du hast einen Vertrag unterschrieben? Den hättest Du vorher lesen sollen. Fragen bezüglich der Kosten für den Kabelanschluss stellst Du besser dem Betreiber.

Der Hausverwalter hat beim Besichtigungstermin gesagt, das die
Kabelgebühren bei den Nebenkosten enthalten sind und der
Mieter bräuchte sich um nichts mehr kümmern.

Und? Ist das nicht so?

Beim Vertragsabschluss wurde nochmals gesagt, das es über die
Nebenkostenabrechnung läuft. Dabei wurde auf eine Seite im
Vertrag gezeigt, wo sämtliche Inhalte der Nebenkosten
aufgeführt sind. Da stand auch die Grundgebühr dabei.

Und? Ist das nicht so?

Nun kam der Verdacht auf, das der Hausverwalter vielleicht
nicht mehr auf dem aktuellen Stand war und es zu unrecht
zugesagt hat. Aber: Den aktuell neuen Mietern im selben Haus
wurde das auch zugesagt!

Ein Verdacht ist dann begründet, wenn sich dafür Gründe aufzählen lassen. Wenn nicht, nennt man das Verfolgungswahn.

Der Eigentümer möchte sich nun so aus der Sache wickeln das a)
nichts unter §1 Abs. 3 aufgeführt ist und b) der Vormieter es
auf eigene Kosten hat legen lassen.

Wenn Du Dich verständlich machen möchtest, dann lege bitte dar, was Du an wen bezahlen sollst und warum Du das nicht möchtest.

Gruß Ralf

ps: Zitieren ist nur dann sinnvoll, wenn auf Teile des Textes geantwortet wird. Den kompletten Text zu wiederholen frisst nur Platz und Zeit.

Hallo,

sehe ich das so richtig:
die Mieter haben Kabelgebühren in der abrechnung, befürchten aber, dass sie schwarz sehen, da sie vermuten, dass es nur mit einer Mietpartei einen Kabelvertrag gibt?

Als erstes kann der Mieter, natürlich mal annehmen, dass er legel fern sieht, da er dafür ja bezahlt und auch eine Abrechnung bekommt.

Hat der Mieter aber seine Zweifel, hat er das Recht, zum Vermieter zu gehen und die Originalabrechnung zu sehen. Dort muss dann für das entsprechende Haus, so viele Kabelanschlüsse berechnet sein, wie Wohnungen.

Wenn nicht, verlangt der Mieter die Kosten zurück und muss sich selbst bei der Kabel-Firma anmelden. Wird der Vermieter dann Ärger bekommen, aber zum Mieter sind sie mit Sicherheit kulant, bekommen ja jetzt Geld von ihm.

Gruss Jutta