Einzug Lebenspartner-Genehmigung Vermieter ?

Mieter möchte gerne Lebenspartner mit in die Wohnung aufnehmen.Beide sind nicht verheiratet und planen dies auch nicht.

Muss dieser Einzug dem Vermieter gemeldet werden ? Was kann passieren wenn man es nicht meldet ?

Muss der Vermieter dem Einzug zustimmen oder kann er ihn auch ablehnen ?

Hallo,

ich wuerde den Einzug auf jeden Fall mitteilen. Ob man muss, weiss ich nicht, aber gehoert sich einfach so. Tangiert ja evtl. auch die Nebenkostenabrechnung. Wassergeld, Muellabfuhr etc, je nachdem, wie es im Mietvertrag geregelt ist. Evtl. waere auch eine Umschreibung des Mietvertrages auf 2 Personen angebracht. Falls die Wohnung gross genug ist, duerfte von Vermieterseite her keine Einwendung bestehen.

Schon mal problemlos mitgemacht
Sibylle

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Danke für die Antwort. Ich benötige jedoch konkrete Antworten auf meine Fragen, also kein 'Ob man muss, weiss ich nicht, aber gehoert sich einfach so.'Also keine Mutmaßungen.

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Hallo

wenn der Mietvertrag nicht auf 1 Person begrenzt ist, z.B.
„man ist sich darüber einig, dass die Wohnung nur von 1 Person bewohnt wird“… kann der Lebenspartner einziehen.

Meine bescheidene Meinung.

suchst du sowas?
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/untermiete…

Das lässt sich ganz einfach mit GOOGLEN finden
Suchworte: mietwohnung aufnahme lebenspartner

Hallo!

Muss dieser Einzug dem Vermieter gemeldet werden ? Was kann
passieren wenn man es nicht meldet ?

Der Mieter muss das nicht nur melden, er muss die Zustimmung des Vermieters einholen. Das folgt aus § 540 BGB. Die Vorschrift gilt zwar nach allgemeiner Ansicht nicht für Eheleute oder Lebenspartner nach dem LPartG, aber sie gilt, wenn ein Lebensgefährte aufgenommen werden soll, um mit ihm eine häusliche Gemeinschaft zu bilden.

Muss der Vermieter dem Einzug zustimmen oder kann er ihn auch
ablehnen ?

Der Vermieter muss zustimmen. Weil der Mieter aber ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme seines Lebensgefährten hat, ist nach ständiger Rechtsprechung - auch des BGH - diese Genehmigung in der Regel zu erteilen.

Gruß,

Florian.