Ein Mietshaus mit 7 Miet-Parteien ist mit Schimmel befallen. Sämtliche der 7 Wohnungen weisen Schimmel auf.
Die Mieter verlassen nach und nach das Haus, da die Vermieterin „H“ auf jahrelanges Bitten das Haus instand zu setzten nicht reagierte. Nach dem Auszug der verschiedensten Mieter streicht die Vermieterin die Wände neu in weiß und übertünchte so den Schimmel, welcher nach einigen Monaten natürlich wieder zum Vorschein kam. Innerhalb 2 Jahre sind neue Mieter ein und ausgezogen und nach jedem Auszug behauptet die Vermieterin bei jedem einzelnen Mieter er hätte nicht richtig gelüftet (!!!) Manche neuen Mieter blieben 1 oder 2 Jahre, manche nur 2 Monate, manche sogar nur ein paar Tage und zogen dann sofort wieder aus!
Kopien der Korrespondenz zwischen Mietern und Vermieter, sowohl Fotos der Wände liegen Langzeit-Mieter „R“ vor.
Der „letzte“ der Mieter , also Langzeit-Mieter „R“, welcher dies schon seit einigen Jahren mitverfolgt hatte, allerdings ein Umzug nicht finanzieren konnte, ist sich nicht sicher wie er handeln soll, oder ob er überhaupt handeln soll. Der Umzug in eine neue Wohnung steht jetzt fest. Aber einfach ausziehen und nach ihm die Sinnflut? Sollen doch die Nachmieter sehen wo sie bleiben sobald der Schimmel wieder durch die frische Farbe kommt? Oder es den Nachmietern melden, bzw. Ämtern melden? Aber welchen Ämtern? - und würde dies überhaupt etwas an der Sache ändern??
Meine Frage nun ist : Ist es dem Vermieter erlaubt eine Wohnung mit Schimmelbefall, bzw. das ganze verschimmelte Haus zu vermieten? Wissentlich das die Wände feucht sind, aber dem neuen Mietern nichts davon zu sagen? Darf denn ein Vermieter einfach so alles vermieten und „übertünchen“ wie es ihm paßt?
Wenn die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist, den der Vermieter zu vertreten hat, dann hat der Mieter bestimmte Rechte > Mangelbeseitigung, ggfs Schadenersatz, fristlose Kündigung.
Der Umstand, dass bei allen Wohnungen immer wieder ein Feuchtigkeits-/Schimmelproblem auftritt, deutet m.E. zwar daraufhin, dass ein baulicher Mangel (= vom VM zu vertreten), die Ursache ist - letztlich wäre dies aber ggfs. zu beweisen bzw. i.d.R. sieht bei Schimmel die Rechtsprechung die Beweislast beim VM (VM muss beweisen, dass kein baulicher Mangel vorliegt).
Weiter käme Schadensersatz in Betracht, wenn der VM einen Mangel arglistig verschweigt oder aktiv über einen bestehenden baul. Mangel täuscht („überpinseln“).
Das Strafgesetzbuch kennt hierzu den Straftatbestand > arglistige Täuschung/Betrug http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Aber:
ohne Kläger gibt’s keine Ermittlungen und kein Urteil
jede Klage kostet zunächst den Kläger Geld
Es könnten sich aber z.B. die (Noch-)Mieter gemeinsam anwaltlich beraten lassen und die zunächst entstehenden Kosten teilen.
Kann man dies nicht auch gegebenenfalls über den Mietschutzbund klären? Währe es dann nicht „fast kostenlos“.
Und wie sieht es mit dem Schadensersatz aus? Was kann man geltend machen?? Die feuchten Schränke, die man nicht mehr mitnehmen kann weil sie innen auch bereits verschimmelt sind? Die Kleidung und Schuhe wurden leider bereits weggeschmissen.
Gibt es keine Ämter die sich für solche Umstände interessieren?
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Kann man dies nicht auch gegebenenfalls über den
Mietschutzbund klären?
Ja, warum nicht. Ist sicher besser einen Experten vor Ort zu haben der in die Details Einblick nimmt.
Währe es dann nicht „fast kostenlos“.
Na, so kostenlos wie der Mieterschutzbund eben ist. Habe die entsprechenden Gebühren nicht auf der Pfanne. Allerdings ist es fraglich, ob der Mieterschutzbund eine Sammelklage aller Mietparteien vertritt, wenn z.B. nur eine Mietpartei Mitglied dort ist.
Und wie sieht es mit dem Schadensersatz aus? Was kann man
geltend machen?? Die feuchten Schränke, die man nicht mehr
mitnehmen kann weil sie innen auch bereits verschimmelt sind?
Die Kleidung und Schuhe wurden leider bereits weggeschmissen.
Das wird sicher der freundliche Mensch vom Mieterschutzbund genauestens wissen. Und es wurde ja hier schon gesagt, das ggf. Schadenersatz zu leisten ist. Für welche Sachen und in welcher Höhe ist für den jeweiligen Einzelfall festzulegen.
Gibt es keine Ämter die sich für solche Umstände
interessieren?
Soweit ich weiss, interessieren sich Ämter dafür, wenn bestimmte Schimmelsorten auftreten, die die Bausubstanz gefährden. Ob dieser entsprechende Schimmelpilz vorliegt müssen natürlich Experten begutachten.