Guten Abend, ihr Klugen,
nehmen wir mal an jemand, nennen wir sie Britta, hätte eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus gemietet. Mitmieter wäre dann der Vermieter.
Diese Vermieterfamilie würde Britta jetzt wegen Eigenbedarfs kündigen und zwar zum 31.12. des Jahres.
Britta würde jetzt auch ausziehen wollen, fände aber eine Wohnung schon zum 1.11.
Wie wäre in einem solchen Fall die rechtliche Lage?
Müßte Britta noch für den letzten Monat zahlen oder gäbe es da andere Möglichkeiten?
Oder gäbe es da gar keine rechtliche Lage, sondern Britta und ihre Vermieter müßten das unter sich ausmachen.
Vielen Dank für Eure Mühe und eine gute Nacht
Gruß
Kerstin
Diese Vermieterfamilie würde Britta jetzt wegen Eigenbedarfs
kündigen und zwar zum 31.12. des Jahres.
Britta würde jetzt auch ausziehen wollen, fände aber eine
Wohnung schon zum 1.11.
Wie wäre in einem solchen Fall die rechtliche Lage?
Müßte Britta noch für den letzten Monat zahlen oder gäbe es da
andere Möglichkeiten?
Oder gäbe es da gar keine rechtliche Lage, sondern Britta und
ihre Vermieter müßten das unter sich ausmachen.
unabhängig von der Kündigung durch den Vermieter steht Britta ebenfalls ein Kündigungsrecht mit den ihm eigenen Fristen zu.
Sollte zu Gunsten der Mieterin eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche Dreimonatsfrist (§ 573c I BGB) vereinbart worden sein, könnte Britta ihr Mietverhältnis auch noch vor Ende Dezember kündigen.
Ansonsten, bleibt ihr nur, sich mit dem Vermieter über die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu verständigen, oder bis zum regulären Beendigungstermin die Miete zu zahlen. Denn ein eigenes Recht, das Mietverhältnis eher zu beenden hat die Mieterin leider nicht.
wenn in dem Vertrag keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart ist,
kann die Mieterin jetzt auch nur noch bis zum 31.12.2006 kündigen.
Es gibt aber auch noch einen anderen Weg:
Eigenbedarfskündigungen sind oft sehr „anfechtbar“ (Z.B. gibt es vorvertragliche Aufklärungpflichten über absehbaren Eigenbedarf, die sehr oft verletzt werden, Widerspruch des Mieters wegen einer sozialen Härte, Ersatzwohnraum den der Vermieter anbieten müsste usw. usw.)
Wenn sich eine Mieterin konsequent bockig anstellt, kann sie meist noch ziemlich lange in der Wohnung wohnen bleiben - das weiss auch ein Vermieter, spätestens wenn er mal einen Anwalt gefragt hat.
Aus meiner Erfahrung können Mieter da meist SEHR gut mit dem Eigentümer verhandeln, und Umzugskostenzuschüsse o.ä. vereinbaren, wenn man sich zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung bereit erklärt.
Ansatzpunkt ist natürlich immer, dem Vermieter die Schwächen seiner Kündigung aufzuzeigen - und die gibt es fast bei jeder Kündigung.