Person A beginnt zum 01.10.2006 ein Studium in einer ca.80 km von der eigentlichen Wohnung entfernten Stadt und hat zu diesem Zweck dort einen Mietvertrag abgeschlossen.
Er hat seine bisherige Wohnung in D. zum 30.08.2006 ordentlich gekündigt.(3Monate Kündigungsfrist)
Da er über kein eigenes Einkommen mehr verfügt hat er das Problem 2 Mieten zahlen zu müssen. (jedenfalls bis zum eintreten des Endes der Kündigungsfrist)
Er hat sich jetzt aber insofern informiert, als das er auch „außerordentlich“ kündigen könnte. Da er selbstständig schon mehrer eventuelle Nachmieter an seinen Vermieter weitergeleitet hat und wegen Job bzw. Studium umziehen muss, müsste doch in seinem Fall eine Härtefallregelung greifen?!
Person A beginnt zum 01.10.2006 ein Studium in einer :ca.80 km
von der eigentlichen Wohnung entfernten Stadt und hat :zu
diesem Zweck dort einen Mietvertrag abgeschlossen.
Er hat seine bisherige Wohnung in D. zum 30.08.2006 :ordentlich gekündigt.(3Monate Kündigungsfrist)
Da er über kein eigenes Einkommen mehr verfügt hat er :das Problem 2 Mieten zahlen zu müssen. (jedenfalls bis :zum eintreten des Endes der Kündigungsfrist)
Nicht zwangsweise: wenn sich ein für den Vermieter passender Nachmieter findet (FAQ:1258) _und_ dieser Nachmieter vor dem 30.11. Person A um Schlüsselübergabe bittet, zahlt A die Miete nur bis zum Tag der Übergabe. Sonst nicht. Und ob hier wirklich ein Härtefall glaubhaft gemacht werden kann…?
Person A beginnt zum 01.10.2006 ein Studium in einer ca.80 km
von der eigentlichen Wohnung entfernten Stadt und hat zu
diesem Zweck dort einen Mietvertrag abgeschlossen.
Er hat seine bisherige Wohnung in D. zum 30.08.2006 ordentlich
gekündigt.(3Monate Kündigungsfrist)
Da er über kein eigenes Einkommen mehr verfügt hat er das
Problem 2 Mieten zahlen zu müssen. (jedenfalls bis zum
eintreten des Endes der Kündigungsfrist)
Er hat sich jetzt aber insofern informiert, als das er auch
„außerordentlich“ kündigen könnte. Da er selbstständig schon
mehrer eventuelle Nachmieter an seinen Vermieter
weitergeleitet hat und wegen Job bzw. Studium umziehen muss,
müsste doch in seinem Fall eine Härtefallregelung greifen?
Hallo,
ein Anspruch auf eine Sonderkündigung wegen eines wichtigen Grundes wird hier in der Tat nicht gegeben sein. Doch könnte in der Notwendigkeit eines studiumbedingten Umzugs ein wichtiger Grund zu sehen sein, der den Vermieter verpflichtet, einem Untermietverhältnis zuzustimmen.
A könnte demnach seine Wohnung bis zum Ende des regulären Mietverhältnisses untervermieten.