Eine Person zieht zum Ende des Jahres in eine Wohnung ein. Beispielsweise im November. Vereinbart ist neben der Kaltmiete eine gewisse Nebenkostenvorauszahlung, die für Betriebs- UND Heizkosten bestimmt ist. (Betrag ist nicht aufgespaltet)
Mitte des Folgejahres erhält der Mieter von seinem Vermieter die Jahresabrechnung für das vergangene Kalenderjahr. Berücksichtigt wurden hierbei die Nebenkosten und die Vorauszahlungen für die beiden Monate November und Dezember. Die Heizkosten jedoch wurden bis Ende April abgerechnet (Ende der Heizsaison).
Die Folge: Eine enorme Nachzahlung. Da 6 Monate Heizkosten nicht mit 2 Vorauszahlungen gedeckt werden können. Kann man dagegen etwas tun?
Die Heizkosten jedoch wurden bis Ende April abgerechnet (Ende
der Heizsaison).
Die Folge: Eine enorme Nachzahlung. Da 6 Monate Heizkosten
nicht mit 2 Vorauszahlungen gedeckt werden können. Kann man
dagegen etwas tun?
Ja. In einer ordnungsgemäßen Abrechnung müssen die NK-Vorauszahlungen über den abgerechneten Zeitraum mit verrechnet werden.
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen könnte, jetzt schon bis April 2006 abzurechnen, aber natürlich müssen die Vorauszahlungen dann abgezogen werden.
Diese Fälle lassen sich meist ohne großes Aufhebens durch ein einfaches Telefonat klären, weil eine der beiden Seiten schnell merkt, dass sie irgend etwas missverstanden hat.
Wenn der Vermieter es nicht einsehen will: Vorauszahlungen selber abziehen -den (ggf.) überschüssigen Betrag bezahlen - abwarten.
Mitte des Folgejahres erhält der Mieter von seinem Vermieter die Jahresabrechnung für das vergangene Kalenderjahr. Berücksichtigt wurden hierbei die Nebenkosten und die Vorauszahlungen für die beiden Monate November und Dezember. Die Heizkosten jedoch wurden bis Ende April abgerechnet (Ende der Heizsaison).
Die Folge: Eine enorme Nachzahlung. Da 6 Monate Heizkosten nicht mit 2 Vorauszahlungen gedeckt werden können. Kann man dagegen etwas tun?
Zunächst ist es durchaus möglich, dass z.B. 2 getrennte Abrechnungen (Heizkosten, sonstige Betriebskosten) erstellt werden bzw. dass der VM (egal aus welchen Gründen) die Abrechnungszeiträume unterschiedlich festlegt.
Grundsätzlich wären dabei dann allerdings auch die geleisteten Vorauszahlungsanteile aufzusplitten und entsprechend auf die Abrechnungen anzurechnen. Die Heizkosten dürften ca. 1/2 der monatlichen Vorauszahlungen ausmachen.
Andererseits egalisiert sich das bei der nächsten Abrechnung.
Denn die bisher nicht angerechneten Vorauszahlungsanteile wären eben dann zu berücksichtigen.
Andererseits egalisiert sich das bei der nächsten Abrechnung.
Denn die bisher nicht angerechneten Vorauszahlungsanteile
wären eben dann zu berücksichtigen.
Da ist ein Denkfehler drin: In der nächsten Abrechnung werden die Vorauszahlungen von 01.01. bis 31.12. berücksichtigt (12 Raten) und die Heizkosten von 01.05.-30.04. (ebenfalls 12 Monate).
Das Geld bekommt der Mieter erst dann zurück, nachdem er ausgezogen ist. Denn dann werden die Vorauszahlungen von Januar bis zum Auszugstermin gegen die Heizkosten von Mai bis Auszugstermin gegengerechnet.
Als Beispiel: Der Mieter zieht Ende Juni aus, so werden die Heizkosten von 01.05.-31.06. den Vorauszahlungen von 01.01.-31.06. gegenübergestellt. Solange der Mieter in der Wohnung bleibt, ist das Geld weg.
Es egalisiert sich erst bei der Endabrechnung ein Jahr nach Auszug.