Teppichb.erneuerung durch Vermieter - Zeitabstand?

Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Sep 2006

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar kleine Fragen.
Ich habe von einer Regelung gehört, dass der Vermieter einer Wohnung verpflichtet ist, alle X Jahre einen neuen Teppichboden zu verlegen. Stimmt das ? Und wenn ja, weiß jemand alle wieviel Jahre das sind ? Und wie würde es sich verhalten, wenn zB ein Brandloch in dem Teppichboden ist, es aber sowieso an der Zeit ist dass der Vermieter einen neuen Boden verlegt, besteht da auch noch Pflicht auf Schadenersatz für den Mieter ?

Vielen Dank...

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 1 hilfreich
    Mietvertrag

    Hallo Elleweil,

    WENN der Teppich Bestandteil der Mietsache ist, kann es eine solche Regelung geben. In all meinen bisherigen Mietverträgen war der - zufällig vorhandene - Bodenbelag ausdrücklich kein Bestandteil der Mietsache - mein Bier.

    Es lassen sich Quellen im I-Net finden mit den Suchtbegriffen: Erneuerung Teppich Mietsache


    Gruß

    Stefan

  2. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Teppichb.erneuerung durch Vermieter - Zeitabst

    Auch hallo. gehört, dass der Vermieter einer
    Wohnung verpflichtet ist, alle X Jahre einen neuen
    Teppichboden zu verlegen. Stimmt das ?
    Kommt drauf an, ob der Teppich vom Vermieter stammt oder Besitz des Mieters ist. Und wenn ja, :weiß
    jemand alle wieviel Jahre das sind ?
    mieterbund.de @ teppichboden (19 Ergebnisse): http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2002/1002/stic...
    (Achtung: keine allgemein verbindlichen BGH-Urteile) Und wie würde es sich
    verhalten, wenn zB ein Brandloch in dem Teppichboden :ist, es
    aber sowieso an der Zeit ist dass der Vermieter einen :neuen
    Boden verlegt, besteht da auch noch Pflicht auf :Schadenersatz für den Mieter ?
    Das Brandloch ist wohl kaum eine 'ordnungsgemässe Nutzung' der Mietsache. Aber siehe oben für Weiteres.

    vermieternetz.de @ Teppichboden ergibt ein gutes Zitat: "Als Faustregel gilt: Derjenige, dem der Teppichboden gehört, muss ihn auch in Stand halten."

    HTH
    mfg M.L.

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Teppichb.erneuerung durch Vermieter - Zeitabst

    Hi,

    sehr gut erinnere ich mich an die Artikel unsere Günter W. dazu:

    Vom VM verlegte Teppiche müssen nur dann vom VM ausgetauscht werden, wenn sie z.B. solche Falten werfen bzw. verschlissen sind, das der Mieter Gefahr läuft zu stolpern etc.

    Zwar gelten verschiedene Faustregeln, das ein Teppich z.B. nach 10 Jahren abgenutzt ist z.B., dies bedeutet aber nicht, das der VM gezwungen werden kann einen solchen Teppich auszutauschen wenn er eigentlich noch in Ordnung ist. Siehe hierzu:

    quote

    Die Gerichte schätzen die Lebensdauer eines Teppichs mittlerer Qualität auf zehn Jahre und geben Teppichen höherer Qualität fünfzehn Jahre (LG Duisburg WM 89, 10). Das AG Köln (WM 2000, 435) geht nur von fünf bis zehn Jahren aus. Jedoch sind alle diese Zeitangaben nur ungefähre Orientierungen, letztendlich kommt es immer auf den tatsächlichen, durch normale Abnutzung entstandenen Zustand an (LG Hamburg WM 88, 107).


    unquote

    Was in diesem hypothetischen Fall aber wichtig(er) ist, ist wohl die Frage nach den Brandlöchern. Denn ein Mieter ist zum Schadenersatz nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs verpflichtet und wenn die Lebensdauer des Teppichs erreicht oder sogar überschritten ist...

    Gruß
    Nita

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Teppichb.erneuerung durch Vermieter - Zeitab

      Was in diesem hypothetischen Fall aber wichtig(er) ist, ist
      wohl die Frage nach den Brandlöchern. Denn ein Mieter ist zum
      Schadenersatz nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs
      verpflichtet und wenn die Lebensdauer des Teppichs erreicht
      oder sogar überschritten ist...

      Gruß
      Nita
      Hallo Nita,

      vielen Dank für die Antwort, Du hast genau verstanden worum es mir geht. Denn dass ein Brandloch eine unsachgemäße Behandlung ist, dass weiß ich auch selber, aber die Frage ist nämlich genau die, ob der Mieter mit ner Rechnung über ein paar hundert Euro rechnen muss wenn er jetzt auszieht und dieser Teppich so an die 10 Jahre in der Wohnung liegt. Es scheint ja keine genauen Regelungen zu geben, aber zumindest weiß ich jetzt schonmal dass der Mieter im Fall der Fälle nur den Zeitwert ersetzen müsste und der bei so einem Teppich vielleicht nicht ganz so hoch sein dürfte wenn der schon so lange da drin ist.

      Also vielen Dank Dir ! :)

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