Re: Teppichb.erneuerung durch Vermieter - Zeitabst
Hi,
sehr gut erinnere ich mich an die Artikel unsere Günter W. dazu:
Vom VM verlegte Teppiche müssen nur dann vom VM ausgetauscht werden, wenn sie z.B. solche Falten werfen bzw. verschlissen sind, das der Mieter Gefahr läuft zu stolpern etc.
Zwar gelten verschiedene Faustregeln, das ein Teppich z.B. nach 10 Jahren abgenutzt ist z.B., dies bedeutet aber nicht, das der VM gezwungen werden kann einen solchen Teppich auszutauschen wenn er eigentlich noch in Ordnung ist. Siehe hierzu:
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Die Gerichte schätzen die Lebensdauer eines Teppichs mittlerer Qualität auf zehn Jahre und geben Teppichen höherer Qualität fünfzehn Jahre (LG Duisburg WM 89, 10). Das AG Köln (WM 2000, 435) geht nur von fünf bis zehn Jahren aus. Jedoch sind alle diese Zeitangaben nur ungefähre Orientierungen, letztendlich kommt es immer auf den tatsächlichen, durch normale Abnutzung entstandenen Zustand an (LG Hamburg WM 88, 107).
unquote
Was in diesem hypothetischen Fall aber wichtig(er) ist, ist wohl die Frage nach den Brandlöchern. Denn ein Mieter ist zum Schadenersatz nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs verpflichtet und wenn die Lebensdauer des Teppichs erreicht oder sogar überschritten ist...
Gruß
Nita