Kündigungsfrist Mietwohnung - was heißt das genau?

Hallo,

jemand wohnt seit über 10 Jahren in einer Wohnung und hat nach dem alten Mietrecht eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Was heißt das denn nun bei einem Wohnungswechsel? Muß der Mieter schlimmstenfalls noch 12 Monate lang die Miete für die alte Wohnung weiterzahlen, falls selbige nicht neu vermietet wird? Danke für Infos.

Gruß Rüdiger

Auch hallo.

jemand wohnt seit über 10 Jahren in einer Wohnung und hat nach
dem alten Mietrecht eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Was
heißt das denn nun bei einem Wohnungswechsel? Muß der Mieter
schlimmstenfalls noch 12 Monate lang die Miete für die alte
Wohnung weiterzahlen, falls selbige nicht neu vermietet wird?

Wurde die K.frist individuell vereinbart ? Anonsten wären drei Monate K.frist einzuhalten: http://rafranke.blogspot.com/2005/05/3-monate-kndigu…
Übrigens kann der VM vor Ende der Mietvertrags um Schlüsselübergabe bitten. Womit der Mieter nur noch anteilig zur Mietzahlung verpflichtet wäre.

mfg M.L.

Übrigens kann der VM vor Ende der Mietvertrags um
Schlüsselübergabe bitten. Womit der Mieter nur noch anteilig
zur Mietzahlung verpflichtet wäre.

warum sollte der VM das tun???
gruß
ad

Hallo,

warum sollte der VM das tun???

z.B. wenn er schon Nachmieterhat, aber noch etwas in der Wohnung zu erledigen (z.BV. unzubauen) wünscht.

Gruß, Niels

Hallo,

warum sollte der VM das tun???

z.B. wenn er schon Nachmieterhat, aber noch etwas in der
Wohnung zu erledigen (z.BV. unzubauen) wünscht.

aber dann hätte er den mieter anstattauf 12 monate Kfrist zu
bestehen, ihn ja gleich nach 10 oder 11 Monaten entlassen können!!
gruß
ad

Übrigens kann der VM vor Ende der Mietvertrags um
Schlüsselübergabe bitten. Womit der Mieter nur noch anteilig
zur Mietzahlung verpflichtet wäre.

du meinst, die beiden Parteien können das vereinbaren.
Die alleinige Bitte des VM löst wohl kaum einen Anspruch auf vorzeitige Rückgabe des Schlüssels aus…

Gruss Ivo

Hallo,

z.B. wenn er schon Nachmieterhat, aber noch etwas in der
Wohnung zu erledigen (z.BV. unzubauen) wünscht.

aber dann hätte er den mieter anstattauf 12 monate Kfrist zu
bestehen, ihn ja gleich nach 10 oder 11 Monaten entlassen
können!!

ich habe das so verstanden, dass der Mieter gekündigt hat / kündigen will. In diesem Fall also mit 3 Monaten Kündigungsfrist (ich gehe mal von einem Standardvertrag aus). Wenn der VM schon einen Nachmieter hat, aber noch irgendwelche Baumaßnahmen (z.B. neue Fenster, Böden o.ä.) machen will, kann es für ihn sinnvoll sein, den alten Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Also zB Schlüsselübergabe 2 Monate nach Kündigung, im dritten Monat Bauarbeiten, ab viertem Monat neu vermietet. (so ist es bei uns geschehen)

Gruß, Niels