Hallo zusammen
Wie ist das wenn X sich heute ein WG (Wohngemeinschaft)-Zimmer (also Untermiete) beginnend ab 31.07 mieten würde…vorsorglich würde X auch einen Vertrag mit dem WG Bewohner Z abschließen.
Gesetz dem Falle, der Z entscheidet am 23.07, dass er doch lieber mit dem T anstatt X wohnen möchte. X hat sich jedoch auf Z verlassen und hatte nach dem Vertrag die Suche nach einer Unterkunft eingestellt. Z ruft X am 23.07 an und sagt ihm ab.
Da nicht zu erwarten ist, dass X so schnell ein für ihn passendes WG Zimmer findet, weiß X nicht weiter.
Jedoch hätte X gegenüber dem Echten Vermieter bzw. Eigentümer meines Wissens kein Wohnrecht?! Ist Z dennoch gegenüber X Schadensersatzpflichtig, wenn ja welche Kosten kann X ihm auferlegen.
Was ist bei WG-Verträgen zu beachten, damit diese wasserdicht sind?
LG
Hallo A.B.,
Verträge sind einzuhalten!
Gruß!
Horst
Hallo,
Wie ist das wenn X sich heute ein WG (Wohngemeinschaft)-Zimmer
(also Untermiete) beginnend ab 31.07 mieten
würde…vorsorglich würde X auch einen Vertrag mit dem WG
Bewohner Z abschließen.
Wenn du einen schriftlichen Vertrag hast, dass dir das Zimmer ab Datum X vermietet wird, dann muss dieser Vertrag auch erfüllt werden.
Gesetz dem Falle, der Z entscheidet am 23.07, dass er doch
lieber mit dem T anstatt X wohnen möchte. X hat sich jedoch
auf Z verlassen und hatte nach dem Vertrag die Suche nach
einer Unterkunft eingestellt. Z ruft X am 23.07 an und sagt
ihm ab.
Ich würde das als Vertragsbruch ansehen, der Schadensersatzpflichtig macht, aber ich bin ja kein Anwalt!
Jedoch hätte X gegenüber dem Echten Vermieter bzw. Eigentümer
meines Wissens kein Wohnrecht?! Ist Z dennoch gegenüber X
Schadensersatzpflichtig, wenn ja welche Kosten kann X ihm
auferlegen.
Das Problem ist, das Geld auch wirklich zu bekommen.
Was ist bei WG-Verträgen zu beachten, damit diese wasserdicht
sind?
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/untermiete/index…
Marion
Hallo,
als Nichtjurist würde ich meinen, dass dieser § zum Tragen
kommt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
denn
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Das Problem ist, dass der Schaden,der entstanden ist,
nachgewiesen werden muss.
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Vertragsrech…
[…]Was bleibt ist zu versuchen, einen entstandenen Schaden, der
aus der Nichterfüllung des Vertrags entsteht ersetzt zu
erhalten.
Der Schadensersatz setzt zunächst einmal voraus, dass ein
Schaden entstanden ist und ist ein Schaden entstanden, muss die
Höhe des Schadens in einer Klage genau nachgewiesen werden.
Was sich einfach anhört, stellt sich in der Praxis oft als mehr
als schwierig dar.[…]
Wenn du in ein Luxushotel ziehst, wirst du sicher Probleme
bekommen, dass diese Kosten ersetzt werden. Man hat glaube ich,
auch die Pflicht, den Schaden gering zu halten.
Wie gesagt, den entstandenen Schaden (materiell und imateriell)
muss man halt definitiv haben und belgen. Dann eben auch
bekommen. Wenn dort nix zu holen ist, gehst du leer aus.
Ich hoffe ich bekomme jetzt nicht wieder Kloppe von den
Juristen, weil ich was falsches erzähle.
Man könnte den Vermieter ja auf die Rechtslage hinweisen und
hoffen, dass er einlenkt und das Zimmer übergibt, bis etwas
neues gefunden wurde. Wohnen möchte man unter solchen Umständen
ja eher nicht so eng zusammen. Vielleicht findet sich ja ein
gütliche Lösung.
Marion
Klingt gut!
Ich halt mich jetzt ganz zurück!

Horst
Klingt gut!
Hast du das kleine Erdbeben gespürt?
Das war der berühmte Stein, der von einem schlagkräftigen Organ fällt 
Ich halt mich jetzt ganz zurück!

-)
Horst
Marion
Ja aber stellt euch doch bitte mal vor, dieser Mensch kommt eine Woche vorher an und sagt er will nich die Whg. an den X vermieten…Ich meine wie soll denn X so schnell eine passende Whg bzw WG finden…und der Schaden wäre doch dass er solange in ein Hotelzimmer gehen muss bis er was gefunden hat oder?
Ja aber stellt euch doch bitte mal vor, dieser Mensch kommt
eine Woche vorher an und sagt er will nich die Whg. an den X
vermieten…Ich meine wie soll denn X so schnell eine passende
Whg bzw WG finden…und der Schaden wäre doch dass er solange
in ein Hotelzimmer gehen muss bis er was gefunden hat oder?
Es sagte ja keiner, dass X keinen Anspruch auf Schadensersatz hat! Das ‚Problem‘ ist nur, diesen zu bekommen und den eingetretenen (angemessenen) Schaden zu beziffern.
Ich denke, es kommt auch auf die Umstände an (Teures Hotel, günstige Pesion).
Wenn es in einer anderen Stadt ist, und er eine neue Arbeit antreten muss, eher, als wenn es in der gleichen Stadt ist und er dort ein soz. Netzwerk hat, wo er pennen kann. Oder ein Pendeln zur Arbeit ist möglich. Die Möbel sind ja auch ein Problem.
Außerdem, würde ich im eigenen Interesse die Kosten gering halten, denn man weiß nie, wie zahlungsfähig der Schuldner ist und ob man seine Auslagen auch wirklich ersetzt bekommt.
Eine Notsituation ist das schon.
X könnte sich informieren (z.B. auf dem Amtsgericht) ob es eine Möglichkeit gibt, eine einstweilige Anordnung (keine Ahnung wie das richtig heißt) zu bekommen und das Zimmer zugesprochen zu bekommen.
Aber wenn ich mich recht erinnere, war der Termin bereits am 1.07., ein paar Tage früher aktiv werden, wäre nicht schlecht gewesen.
Marion
Hallo
Ja aber stellt euch doch bitte mal vor, dieser Mensch kommt
eine Woche vorher an und sagt er will nich die Whg. an den X
vermieten…Ich meine wie soll denn X so schnell eine passende
Whg bzw WG finden…und der Schaden wäre doch dass er solange
in ein Hotelzimmer gehen muss bis er was gefunden hat oder?
Ich denke, die Wohnung ist bereits vermietet, es existiert doch ein Vertrag?! Wenn (noch) kein Schlüssel vorliegt, gibt es geschickte Dienstleister, welche das Schloss in 10 Minuten tauschen, die Kosten dafür würde ich gelassen mit der nächsten Miete verrechnen…
Greetz, T.
Hallo
Ich denke, die Wohnung ist bereits vermietet, es
existiert doch ein Vertrag?! Wenn (noch) kein Schlüssel
vorliegt, gibt es geschickte Dienstleister, welche das Schloss
in 10 Minuten tauschen, die Kosten dafür würde ich gelassen
mit der nächsten Miete verrechnen…
also mit solch eigenmächtigen Handlungen wäre ich grundsätzlich sehr sehr vorsichtig!!
Da muss man sich rechtlich sehr gut absichern!
Kann ja sein, dass du dich rechtlich gut auskennst und dein Vorschlag juristisch problemlos ist.
Dann würde mich aber interessieren, auf Grund welcher Rechtslage ein solches Vorgehen gestützt ist.
Marion