mal angenommen, ein Mieter beowhnt seit 1 Jahr ein Haus. Nun bemerkt er, er könnte Wohngeld beantragen.
Frage 1: Muß der Vermieter das akzeptieren, und den Wohngeldantrag unterschreiben?
Frage 2: Ändert der Erhalt von Wohngeld irgendetwas hinsichtlich Kündigungsfristen oder sonstiges.
Frage 3: Welche Vor- bzw. Nachteile hätte der Vermieter? (abgesehn, das er seine Miete erhält)
Frage 1: Muß der Vermieter das akzeptieren, und den
Wohngeldantrag unterschreiben?
seit wann muss ein Vermieter einen Wohngeldantrag unterschreiben? Bei mir hat vor Jahren der Mietvertrag bzw. das letzte akzeptierte Erhöhungschreiben gereicht.
Frage 3: Welche Vor- bzw. Nachteile hätte der Vermieter?
(abgesehn, das er seine Miete erhält)
Die müsste der Vermieter doch auf jeden Fall erhalten, da ja der Mietvertrag die Grundlage der Mietzahlung ist.
ein Mieter von mir erhält auch Wohngeld.
Ich muss den Antrag nicht unterschreiben, nur einige Zeilen ausfüllen.
Das Wohngeld erhält selbstverständlich der Mieter, da kann der Vermieter nichts von verlangen und auch kein Recht die Miete zu erhöhen.
Wohngeld wird ja nur gezahlt, wenn das Einkommen entsprechend niedrig ist.
mal angenommen, ein Mieter beowhnt seit 1 Jahr ein Haus. Nun
bemerkt er, er könnte Wohngeld beantragen.
Das Vermieter-Mieter-Verhältnis wäre durch permanente Anwaltsschreiben des Mieters gestört.
Frage 1: Muß der Vermieter das akzeptieren, und den
Wohngeldantrag unterschreiben?
Wäre der Vermieter verpflichtet diesen Antrag (vorgeben durch den Landkreis)zu unterschreiben
Frage 2: Ändert der Erhalt von Wohngeld irgendetwas
hinsichtlich Kündigungsfristen oder sonstiges.
Frage 3: Welche Vor- bzw. Nachteile hätte der Vermieter?
(abgesehn, das er seine Miete erhält)
Würden für den Vermieter irgendwelche Nachteile entstehen?
Frage 5: Ändert sich durch den Erhalt des Wohngeldes nicht die gesamte Vertragsgrundlage, da vorher ja keine Rede von irgendwelchen finanziellen Problemen des Mieter bekannt war und der Mieter ja bereits 1 Jahr in dem Haus wohnen würde?
Da steht - zumindest in NRW - auch dick und fett drauf, dass sich die Verpflichtung zum Ausfüllen aus § 25 Abs. 3 WoGG ergibt, womit Frage 1 beantwortet wäre.
Bei mir hat vor Jahren der Mietvertrag bzw.
das letzte akzeptierte Erhöhungschreiben gereicht.
Bei mir noch nie. Ich musste bei jedem Antrag das Formular mit einreichen.
Frage 3: Welche Vor- bzw. Nachteile hätte der Vermieter?
(abgesehn, das er seine Miete erhält)
Die müsste der Vermieter doch auf jeden Fall erhalten, da ja
der Mietvertrag die Grundlage der Mietzahlung ist.
Hihi, willkommen im wahren Leben. Natürlich muss jeder Mieter Miete bezahlen, manche machen’s aber trotzdem nicht, was oft daran liegt, dass sie das Geld nicht zusammenbekommen. Dafür gibt es das Wohngeld. Als Vermieter sollte man sich daher freuen, wenn man den Schein vorgelegt bekommt, das bedeutet, dass sich der Mieter um die finanzielle Absicherung kümmert.
Keineswegs jedenfalls bedeutet der Bezug von Wohngeld Überschuldung oder drohende Insolvenz. Welche Auswirkungen er auf Kündigungsfristen haben sollte, erschließt sich mir daher nicht.