Kautionsrückzahlung, Definition

Hallo Wissende,

kann hier jemand aus den erlauchten Kreise noch einmal diese
Kautionsrückzahlungspflicht erläutern?

Meines Wissens nach darf der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach
Mietende zurückbehalten.
Spätestens aber bis Ende des Abrechnungszeitraumes.

Muss er sie dann unaufgefordert an den Exmieter zurück geben?
Oder kann er sie solange behalten, bis er zur Rückgabe aufgefordert
wird?
Was ist in diesem Zusammenhang mit Fälligkeit und Verzug?

Gibt es eine allgemeine Zinshöhenregelung? Oder muss ein Mieter einen
Sparbuchzins in Höhe von 0,5 % akzeptieren?

Fragt und dankt, wieder mal ratlos
R.

Meines Wissens nach darf der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende zurückbehalten. Spätestens aber bis Ende des Abrechnungszeitraumes.

Wann der Rückzahlungsanspruch fällig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Fälligkeit entsteht zu dem Termin, zu dem dem Vermieter klar ist ob und in welcher Höhe der VM noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat.

Muss er sie dann unaufgefordert an den Exmieter zurück geben? Oder kann er sie solange behalten, bis er zur Rückgabe aufgefordert wird?

unaufgefordert (der Mieter muss natürlich dem VM die Möglichkeit dazu gegeben = seine neue Anschrift mitgeteilt haben)

Was ist in diesem Zusammenhang mit Fälligkeit und Verzug?

Verzug tritt erst nach Fälligkeit (siehe oben) ein.
Nach 6 Monaten könnte man z.B. unter Setzung einer angemessenen Frist zur Rückantwort/Teilauszahlung nachfragen, welche Gründe einer Rückzahlung noch im Wege stehen und/oder um Teilrückzahlung eines angemessenen Betrages bitten.

siehe z.B. auch
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?i…

Gibt es eine allgemeine Zinshöhenregelung? Oder muss ein Mieter einen
Sparbuchzins in Höhe von 0,5 % akzeptieren?

§ 551 BGB = „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Die Banken veröffentlichen jeweils ihre entsprechenden Zinssätze, z.B.
http://www.stadtsparkasse-kaiserslautern.de/kaisersl…
(ggfs. bei einer örtl. Bank nachfragen)
Der Sparbuch-Zinssatz ist in letzter Zeit erst wieder angestiegen auf 0,5 % (zuvor sogar nur 0,25 %)
oder historische Zeitreihe „Spareckzins“ = Zeitreihe SU0022 (unten auf der Seite)
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php

Danke Dir, das war doch schon hilfreich
Gruß