Hausverwaltung und Heizungsdefekt
Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Okt 2007
Hallo zusammen,
eine Person A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, er hat das gleiche Problem wie Mieter im selben Mehrfamilienhaus.
Die Hausverwaltung hat die Heizung nicht an gestellt.
Ein Anruf bei der Hausverwaltung ergab dass die Hausverwaltung einen Defekt an der Heizungsanlage festgestellt haben, und versprochen haben am selben Tag würde der Schaden behoben.
Leider ist diese Angelegenheit für Person A nicht behoben worden.
Wie kann Person A als Eigentümer vorgehen dass die Heizung eingestellt bzw. ordnungsgemäß funktioniert?
eine Person A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, er hat das gleiche Problem wie Mieter im selben Mehrfamilienhaus.
Die Hausverwaltung hat die Heizung nicht an gestellt.
Ein Anruf bei der Hausverwaltung ergab dass die Hausverwaltung einen Defekt an der Heizungsanlage festgestellt haben, und versprochen haben am selben Tag würde der Schaden behoben.
Leider ist diese Angelegenheit für Person A nicht behoben worden.
Wie kann Person A als Eigentümer vorgehen dass die Heizung eingestellt bzw. ordnungsgemäß funktioniert?
