Liebe Leser und Leserinnen,
vielleicht kann mir einer helfen! Darf ein Vermieter verlangen, einen vom Mieter vor 16 Jahren gelegten Teppichboden nach Auszug zu entfernen, obwohl bei Einzug kein Fußbodenbelag in der Wohnung ausgelegt war? Im Mietvertrag wurde damals explizit verfasst, dass „… der Mieter die Wohnung ohne Malerarbeiten und Teppichböden übernommen hat und diese bei Auszug im unrenovierten Zustand zurück geben kann.“
Danke schon einmal im Voraus und einen schönen Sonntag.
Beatrix