Noch ne Frage zu § 556 BGB

Hallo Leute,

nehmen wir mal folgende Konstellation an:
Mietverhältnis beginnat am 01.05.2006 und endet am 31.04.2007.

Die erste NK-Abrechnung, die vorgelegt wird, datiert vom 02.02.2008 mit einer anliegenden ISTA-Abrechnung 01.01. - 31.12.2006.

Der Vermieter legt nun zwei Abrechnungen vor: 01.05.-31.12.2006 und 01.01.-31.04.2007.

Wenn nun die Verjährung der Abrechnung 2006 gerügt wird, kann der Vermieter einfach seinen Abrechnungszeitraum umstellen und nachträglich noch behaupten, sein Abrechnungszeitraum gehe eben vom Mai bis April des Folgejahres.

Oder hat er sich mit der im Februar vorgelegten Abrechnung auf seinen Abrechnungszeitraum festgelegt?

Danke
L

Die erste NK-Abrechnung, die vorgelegt wird, datiert vom
02.02.2008 mit einer anliegenden ISTA-Abrechnung 01.01. -
31.12.2006.

Der Vermieter legt nun zwei Abrechnungen vor:
01.05.-31.12.2006 und 01.01.-31.04.2007.

Ich verstehe die Frage nicht. Der Abrechnungszeitraum steht doch da: 01.01.-31.12.

mfg
Hi

Hallo Löwenzahn,

der Abrechnungszeitraum wird nicht vom Vermieter bestimmt, sondern von den Versorgern.

Im vorliegenden Beispiel hätte der VM also innerhalb 2007 das halbe Jahr von 2006 abrechnen müssen und Anfang 2008 das halbe Jahr von 2007.

Die beigefügten Abrechnungen der Versorger belegen eindeutig, dass diese das Kalenderjahr zugrundelegen.

Gruß
Nita