nehmen wir mal folgende Konstellation an:
Mietverhältnis beginnat am 01.05.2006 und endet am 31.04.2007.
Die erste NK-Abrechnung, die vorgelegt wird, datiert vom 02.02.2008 mit einer anliegenden ISTA-Abrechnung 01.01. - 31.12.2006.
Der Vermieter legt nun zwei Abrechnungen vor: 01.05.-31.12.2006 und 01.01.-31.04.2007.
Wenn nun die Verjährung der Abrechnung 2006 gerügt wird, kann der Vermieter einfach seinen Abrechnungszeitraum umstellen und nachträglich noch behaupten, sein Abrechnungszeitraum gehe eben vom Mai bis April des Folgejahres.
Oder hat er sich mit der im Februar vorgelegten Abrechnung auf seinen Abrechnungszeitraum festgelegt?