Frage zu Erhöhung der Nebenkosten BGB § 560
Situation: Mieter im Zweifam-Haus andere Wohnung von VM selbst bewohnt.
Miete und Nebenkosten
- Grundmiete
- Nebenkosten eine monatliche Pauschale (Vorauszahlung durch
gestrichen)
a, nicht angekreuzt! (Anlage 3 zu §27)
sondern
b, die nachfolgen angekreuzten Positionen: Wasser, Grundsteuer, Heizung, Müllabfuhr, Abwasser, Antenne/Kabel, Kaminkehrer Straßenreinigung
Ist folgende Zusatstzvereinbarung nach BGB § 560 rechtswirksam?
Mietvertrag § 17:
evtl. Heizkostenerhöhungen werden anteilig weiter gegeben Beis. (10% Erhöhung ergibt 5% Nebenkosten-Erh.
Wenn ja in welcher Höhe? Wenn wie aktuell der Gaspreis um ca. 14 % steigt Nebenkosten einschließlich Heizkosten sind z. B. mit einer Summe (150 €) im Vertrag angegeben.
Vermieter will nach disem Vertrag z. B. bei einer Erhöhung des Gaspreises um 14% die GESAMTE Pauschale (einschlißlich aller anderen
NK) um 7% erhöhen???
Hallo Ralf,
danke für deine Reaktion.
1.Also laut BGB § 560 dürfen Kosten die vereinbart sind erhöht werden. In dem genanntem Vertrag wären das die Heizkosten. Allerdings soll die Erhöhung zu 50 % auch auf alle anderen NK fallen. Laut Gesetz wäre aber nur eine Anrechnung auf die Heizkosten erlaubt. Soweit ich den Wortlaut nach BGB deute.
2. Tatsächliche Kosten kann ich nicht berechnen bzw nicht belegen. da a, die Zählerstände die ich in Rechnungen gesehen habe bedeuten höher sind (meist so 450-550 m³), als die, die ich mehrmals im Jahr selbst ablese. (Belege vom Vermieter bekomme ich keine (sehe sie nur mal während Gesprächen) und meine Eigenablesung wird nicht beweiskräftig sein?
b, fehlen mir alle Daten aus denen hervorgeht in welcher Höhe Heizkosten in der Pauschale enthalten sind und welcher Verbrauch dem zugrunde liegt.
c, habe ich in der Vergangenheit bereits 2 mal NK-Erhöungen gezahlt die mündlich übermittelt wurden und ohne das ich Belege habe wie die sich bemessen.
Daher habe ich nur die Möglichkeit fiktive Berechnungen ohne Beweiskraft zu erstellen. Was ich jedoch inzwischen muss, da die Mietsituation eskaliert, weil ich nicht ständig alle mündl. Forderungen ohne Belege auf Dauer akzeptieren kann. Schlißlich muss ich meine Kosten anderweitig auch schriftlich belegen, was dadurch immer niedriger ausfällt als tatsächlich gezahlt. Es seie es werden als einziger Beweis Kontoauszäge anerkannt.
Trotzdem Danke
Gruß ti-bl
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Hi ti-bl,
Pauschalen werden vereinbart, damit keine Nebenkosten abgerechnet werden müssen.
Gruß Ralf