Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
In einer Wohnung findet ein Mieterwechsel statt. Vormieter A renoviert die Wohnung nicht bei Auszug und beruft sich dabei auf eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, die kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wurde.
Nachmieter B erfährt von der Hausverwaltung, dass im Mietvertrag Renovierung bei Auszug vorgesehen ist und dies angeblich schon bei A der Fall war.
Kann von B verlangt werden, eine unrenovierte Wohnung zu übernehmen und dennoch im Mietvertrag zu unterschreiben, bei Auszug zu renovieren? Kann B durchsetzen, dass die Renovierungspflicht bei Auszug getilgt wird, wenn Renovierung beim Einzug vorgenommen wird?
Danke für Eure Kommentare.
Guacamole
Hallo
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
In einer Wohnung findet ein Mieterwechsel statt. Vormieter A
renoviert die Wohnung nicht bei Auszug und beruft sich dabei
auf eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, die kurz
vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wurde.
Nachmieter B erfährt von der Hausverwaltung, dass im
Mietvertrag Renovierung bei Auszug vorgesehen ist und dies
angeblich schon bei A der Fall war.
Kann von B verlangt werden, eine unrenovierte Wohnung zu
übernehmen und dennoch im Mietvertrag zu unterschreiben, bei
Auszug zu renovieren? Kann B durchsetzen, dass die
Renovierungspflicht bei Auszug getilgt wird, wenn Renovierung
beim Einzug vorgenommen wird?
man kann vertraglich alles vereinbaren, wenn die Gegenseite mitspielt
Danke für Eure Kommentare.
Guacamole
LG
Mikesch
Hallo,
man kann vertraglich alles vereinbaren, wenn die Gegenseite
mitspielt
so pauschal kann man das nicht sagen. Gerade was den Bereich Schönheitsreparaturen / Renovierungen anbetrifft, tummeln sich in den Mietverträgen jede Menge unwirksame Klauseln.
Gruß, Niels