So prinzipiell sehe ich das nicht! Wenn ein neuer
Lebensabschnittspartner einzieht, hat der VM keinerlei
mitspracherecht.
Das stimmt so pauschal auch nicht, aber er hat Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis (wenn es um den Lebensgefährten geht):
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete53.html
Da reicht es aus, wenn ihm mitgeteilt wird,
das ab dem Zeitpunkt X eine weitere Person mit in der Wohnung
lebt. Dementsprechend ändern sich ja ev. die Nebenkosten.
Ja, habe ich ja auch gesagt.
Anders natürlich, wenn eine weitere Person zwecks Bildung
einer WG mit einziehen will. Da kann der VM m.E. nach sehr
wohl seine Zustimmung verweigern.
Das wäre dann eine Untervermietung und als solche vom VM genehmigungspflichtig.
Gruß
Maja