Neuer Mitbewohner-muss der Vermieter zustimmen?

Hallo an alle!

Wollte mal fragen ob der Vermieter seine Zustimmung geben muss wenn ein weiterer Mitbewohner in die Mietwohnung mit Einzieht (z.B.:neuer Partner etc.)?

Oder reicht es wenn man dem Vermieter nur kurz bescheid sagt.

Schonmal im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

Wollte mal fragen ob der Vermieter seine Zustimmung geben muss
wenn ein weiterer Mitbewohner in die Mietwohnung mit Einzieht
(z.B.:neuer Partner etc.)?

Im Prinzip ja, aber er kann die Erlaubnis nur in ganz seltenen Fällen ablehnen. IdR bedeutet das, dass er seine Zustimmung geben muß. Aber angezeigt muß die zusätzliche Person in jedem Falle werden.
(Am Mietvertrag soll sich nichts ändern?)
Die zusätzliche Person findet je nach Abrechnungsart aber bei der Nebenkostenabrechnung Berücksichtigung.

Gruß
Maja

Hallo,

Wollte mal fragen ob der Vermieter seine Zustimmung geben muss
wenn ein weiterer Mitbewohner in die Mietwohnung mit Einzieht
(z.B.:neuer Partner etc.)?

Im Prinzip ja

So prinzipiell sehe ich das nicht! Wenn ein neuer Lebensabschnittspartner einzieht, hat der VM keinerlei mitspracherecht. Da reicht es aus, wenn ihm mitgeteilt wird, das ab dem Zeitpunkt X eine weitere Person mit in der Wohnung lebt. Dementsprechend ändern sich ja ev. die Nebenkosten.
Anders natürlich, wenn eine weitere Person zwecks Bildung einer WG mit einziehen will. Da kann der VM m.E. nach sehr wohl seine Zustimmung verweigern.
Gruß
Andreas

So prinzipiell sehe ich das nicht! Wenn ein neuer
Lebensabschnittspartner einzieht, hat der VM keinerlei
mitspracherecht.

Das stimmt so pauschal auch nicht, aber er hat Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis (wenn es um den Lebensgefährten geht):
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete53.html

Da reicht es aus, wenn ihm mitgeteilt wird,
das ab dem Zeitpunkt X eine weitere Person mit in der Wohnung
lebt. Dementsprechend ändern sich ja ev. die Nebenkosten.

Ja, habe ich ja auch gesagt.

Anders natürlich, wenn eine weitere Person zwecks Bildung
einer WG mit einziehen will. Da kann der VM m.E. nach sehr
wohl seine Zustimmung verweigern.

Das wäre dann eine Untervermietung und als solche vom VM genehmigungspflichtig.

Gruß
Maja