Folgender Fall: Auf einem Mehrfamilienhaus ist eine Sat-Anlage durch den Vermieter installiert. Dafür werden jährlich insgesamt ca.€1.900,- an alle Mieter berechnet. Es gibt jedoch eine Person die keinen Fernseher hat und plant auch keine Anschaffung. Hat ein Mieter das Recht eine Abschaltung (Installation einer Sperrdose) seiner Wohnung zu verlangen? Kennt jemand Paragraphen oder Aktenzeichen von Urteilen? Danke!
Moin, Dirk,
Hat ein Mieter das Recht eine Abschaltung
(Installation einer Sperrdose) seiner Wohnung zu verlangen?
wahrscheinlich nicht.
Kennt jemand Paragraphen oder Aktenzeichen von Urteilen?
Weder noch, aber ich erinnere mich, dass mal ein Hauseigentümer im Allgäu keine Müllgebühren bezahlen wollte, da er Selbstentsorger (oder so ähnlich) sei. Damit ist er nicht durchgekommen, weil (sinngemäß) eine Gemeinde verpflichtet ist, die Müllentsorgung so auszulegen, dass alle Häuser daran teilhaben können und sie diese Kosten umlegen können dürfen muss (auweh zwick).
Dem entsprechend könnte der Hausbesitzer argumentieren - und ansonsten den Mieter darauf verweisen, dass durchaus Wohnungen ohne Sat-Anschluss auf dem Markt angeboten werden.
Gruß Ralf
Hallo
1900 €? Ganz schön teuer.
Hallo,
a) war die Anlage beim Einzug vorhanden?
b) Woraus setzen sich die Kosten zusammen - auf den ersten Blick scheinen sie heftig hoch zu sein?
Gruß
loderunner
Ja, die Anlage war beim Einzug vorhanden. Wie sich die enorm hohen Kosten zusammensetzen, ist weder aus dem Mietvertrag, noch aus der Betriebskostenabrechnung ersichtlich. Der gleiche Vermieter betreibt auch auf anderen Wohnhäusern solche Anlagen, zu ebenfalls enorm hohen Kosten, die man auch dort nicht nachvollziehen kann.
Bei einer anderen Mieterin wurde ohne Diskussion eine Sperrdose in ihrer Wohnung installiert. Plötzlich weigert sich der Vermieter nun aber dies zu tun.
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Hallo,
Ja, die Anlage war beim Einzug vorhanden.
Dann sollte sie auch im Mietvertrag auftauchen. Und dann wäre es auch in Ordnung, wenn sie nicht auf Wunsch gesperrte wird - das ginge ja nur zu Lasten der anderen Mieter.
Wie sich die enorm
hohen Kosten zusammensetzen, ist weder aus dem Mietvertrag,
noch aus der Betriebskostenabrechnung ersichtlich. Der gleiche
Vermieter betreibt auch auf anderen Wohnhäusern solche
Anlagen, zu ebenfalls enorm hohen Kosten, die man auch dort
nicht nachvollziehen kann.
Die Kosten sollten aber schon genauer in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Notfalls kann man sich die entsprechenden Belege zeigen lassen.
Handelt es sich um eine Satanlage, die die empfangenen Sender in normale Frequenzen umsetzt, so dass man alles ohne Satellitenempfänger anschauen kann? Und das ganze in einem richtig großen Miethaus? Dann könnten die Kosten so in Ordnung sein.
Bei einer anderen Mieterin wurde ohne Diskussion eine
Sperrdose in ihrer Wohnung installiert. Plötzlich weigert sich
der Vermieter nun aber dies zu tun.
Er ist auch nicht dazu verpflichtet.
Gruß
loderunner (ianal)