Der Garten eines Mittelreihenhauses ist von den Nachbarn und einem stabilem Gartenzaun vollkommen eingeschlossen. Es gibt somit keinen Zugang zum Garten außer direkt durch das Wohnzimmer. Gartenabfälle können somit nicht auf anderem Wege beseitigt werden.
Ist dieses zulässig oder gibt es Regelungen, dass Mieter Ihren Garten über einen Weg erreichen können müssen?
Guten Tag (sagt man im allgemeinen Miteinander so, zumindest wenn man vom anderen etwas will.)
Diese Art der Reihenhaus-Mittelgebäude gibt es in millionenfacher Ausfertigung auf der Welt. Warum zum teufel sollte das jetzt nicht zulässig sein, außer man sucht verzweifelt einen Grund Krach mit dem VM zu kriegen.
Auf Wiedersehen (sagt man im allgemeinen Miteinander so, zumindest wenn man vom anderen etwas will.)
vnA
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Hallo + Sorry, Danke für Antwort und Erziehung. Ich dachte fälschlicherweise, ich dürfte im Rechts- und Steuerforum keine persönliche Ansprache nutzen - bin halt nicht so oft hier.
Zum Thema:
Ich kenne eben auch Millionen von Reihenhäusern bei den (oftmals auch unter schweren Bedingungen) ein Zugangsweg für Mieter zum eigenen Garten geschaffen worden ist, z.B. auch mit Überquerungsrechten anderer Gärten - könnte ja sein, dass es seit einer gewissen Zeit Auflagen zu beachten gibt.
Evtl. hat da ja noch jemand anderes einen Hinweis. Dein Name spricht ja nicht gerade für allerhöchste Kompetenz . Bye, Tesler
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Zum Thema:
Ich kenne eben auch Millionen von Reihenhäusern bei den
(oftmals auch unter schweren Bedingungen) ein Zugangsweg für
Mieter zum eigenen Garten geschaffen worden ist, z.B. auch mit
Überquerungsrechten anderer Gärten - könnte ja sein, dass es
seit einer gewissen Zeit Auflagen zu beachten gibt.
Es gibt viele Möglichkeiten. Aber man muss sie nicht nutzen.
Im Gegenteil: Im Zuge der, auch von Bauherren gewünschten, Initiative kosten- und flächensparendes Bauen werden verstärkt Bebauungspläne aufgelegt die Kleinstgrundstücke mit Reihenhausbebauung vorschreiben. Die Mittelhäuser müssen dann mit dem Manko leben, sind dann aber bedeutend billiger.
Auch die Umsetzung deiner Anregung wäre schon problematisch. Gibt der Nachbar kein Übergangsrecht, kann ich mein Haus nicht mehr vermieten.
Evtl. hat da ja noch jemand anderes einen Hinweis. Dein Name
spricht ja nicht gerade für allerhöchste Kompetenz . Bye,
wenn der Garten nicht gerade an eine Strasse oder einen Weg grenzt, so dass man eine Tür in den Zaun machen kann, muss man mit den Gegebenheiten eines RHM leben - es sei denn, man hat so nette Nachbarn, die einem gestatten durch deren Garten zu gehen um z.B. mal was zu entsorgen oder sperrige Sachen in den eigenen Garten zu transportieren.
Ansonsten bleibt nur der Weg durchs Haus.