Hallo zusammen,
ich bräuchte von euch einen Tipp bzgl. der rechtlichen Situation in einer folgenden Situation:
Dem zukünftigen Mieter wird erlaubt in der Mietwohnung Renovierungen vorzunehmen, es besteht aber noch kein Mietvertrag. Gesetzt den Fall, dass bei diesen Renovierungsarbeiten irgendein Schaden entsteht (z. B. ein Wasserleitungsrohr wird beschädigt), wer haftet dann für den entstandenen Schaden?? Der zukünftige Mieter, obwohl noch kein Mietvertrag besteht??
Viele Grüße,
Marco