Mietrecht in 'bandübungsräumen'

hi,

in bandübungsräumen haben die meisten keinen schriftlichen mietvertrag. meist überweisen die einzelnen bandmitglieder ihren mietteil auch einzeln, seperat voneinander.

zwei der drei zahlenden bandmitglieder überweissen ein halbes jahr keine miete (ausversehen, und bei der ersten mahnung des vermieters zahlen sie sofort nach) , der dritte zahlt regelmäßig seinen beitrag (alle 3 den selben betrag)

wie sieht es nun mit der kündigungsfrist des vermieters aus?

ist ein „bandübungsraum“ rechtlich genauso zu behandeln wie eine wohnung?

vielen dank für eure beiträge,

lg,

kevin

Nein

in bandübungsräumen haben die meisten keinen schriftlichen
mietvertrag.

Das ist schlecht, sehr schlecht.

ist ein „bandübungsraum“ rechtlich genauso zu behandeln wie
eine wohnung?

Nein, es ist ein gewerbliches Mietobjekt. Aber die Band ist mit diesem Mieten eine GdBR und als solche sind ohne weitere Abmachungen alle Vollhafter für die Miete.

Gruß

Stefan