Nachmieter suchen. Was muss man dabei beachten?

Hallo,

nehmen wir an, daß Herr X seine Wohnung zum 31.01.2009 gekündigt hat. Der Vermieter gibt Herrn X jetzt Zeit bis zum 31.11.2008 selbst einen Nachmieter vorzuschlagen.
Herr X hat die Wohnung jetzt fast fertig renoviert. Er hat die Decken und Wände geweißt und die Heizkörperröhren gestrichen.
Die Türen müssten evtl. auch gestrichen werden. Auch sind von Herrn X in der Wohnung kleine Einbauten gemacht worden.
Was muss Herr X machen wenn der potentielle Nachmieter sich damit einverstanden erklärt die Türen selbst zu streichen weil er schon im Dezember in die Wohnung möchte? Auch die kleinen Einbauten und die Küche möchte der Nachmieter gerne übernehmen.

Reicht es wenn Herr X ein Schriftstück aufsetzt (Der Wohnungsinteressent erklärt sich bereit die Türen selbst zu streichen, möchte die Küche übernehmen usw.), dieses vom potentiellen Nachmieter unterschreiben lässt und es dann dem Vermieter beim Vorschlagen des Nachmieters vorlegt?

Vielen Dank für die Hilfe

Reicht es wenn Herr X ein Schriftstück aufsetzt (Der
Wohnungsinteressent erklärt sich bereit die Türen selbst zu
streichen, möchte die Küche übernehmen usw.), dieses vom
potentiellen Nachmieter unterschreiben lässt und es dann dem
Vermieter beim Vorschlagen des Nachmieters vorlegt?

Hallo,

nein, das reicht nicht. Man sollte in jedem Fall vorher mit dem Vermieter abklären, ob er mit dem Nachmieter und der Verabredung überhaupt einverstanden ist, sonst sind Absprachen zwischen Mieter und Interessent ohnehin nicht maßgebend.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

nein, das reicht nicht. Man sollte in jedem Fall vorher mit
dem Vermieter abklären, ob er mit dem Nachmieter und der
Verabredung überhaupt einverstanden ist, sonst sind Absprachen
zwischen Mieter und Interessent ohnehin nicht maßgebend.

Also alles mit dem Nachmieter absprechen, dann zum Vermieter gehen und ihm die Absprachen mitteilen. Und was passiert dann wenn der Vermieter sich mit den Absprachen einverstanden erklärt. Wird das dann im Übergabeprotokoll reingeschrieben?
Herr X benötigt es doch schriftlich, daß der Nachmieter die Wohnung so überimmt wie besprochen. Denn der könnte ja mit dem Vermieter in der Zwischenzeit sonstwas vereinbaren.

Gruß Maternus

Und was passiert dann
wenn der Vermieter sich mit den Absprachen einverstanden
erklärt. Wird das dann im Übergabeprotokoll reingeschrieben?

Hallo Maternus,

nein, das sind zweierlei Paar Schuh. Die Abmachungen zwischen Mieter und Nachmieter sind eine Sache - und gehören normalerweise auch nicht ins Übergabeprotokoll. Mit dem Vermieter muss geklärt sein, ob er den Nachmieter akzeptiert und ob er die Wohnung so abnimmt (wobei natürlich von Nutzen sein kann, wenn der Nachmieter alles so übernehmen möchte).

Will man sich absichern, so müsste man halt mit dem Nachmieter schriftlich fixieren, was man vereinbart hat.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Will man sich absichern, so müsste man halt mit dem Nachmieter
schriftlich fixieren, was man vereinbart hat.

So wird Herr X das dann auch machen. Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß
Maternus