Kündigung des Mietverhaltnis - Sozialklausel

Hallo zusammen,
die Kündigung des Mietverhaltnis laut §573BGB (Kündigung aus eigene Bedarf) ankomt. Mietvertag ist unbefriestet.
Als Kündigungschreiben am ende des Monat erhalten wurde, war die Mieterin noch schwanger. Das Kind wurde am Ende der ersten Woche gebohren. Kann mann aus dem Grund – Schwangerschaft, die Kündigung wiedesprechen.

Vielen Dank im voraus

Widersprechen kann man immer.

Das Gericht nimmt bei einer Räumungsklage eine Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters und den Interessen der Mieterin vor, falls der Eigenbedarf des Vermieters vorliegt.

Meistens einigt man sich auf einen bestimmten Auszugstermin, der auf die Bedürfnisse des Mieters und des Vermieters Rücksicht nimmt.

Hallo,

Das Gericht nimmt bei einer Räumungsklage …

man sollte dabei beachten, dass ein Gericht nicht kostenlos arbeitet. Und deshalb versuchen, sich vorher zu einigen.
Gruß
loderunner (ianal)

Wobei erwähnt werden muss dass Schwangere vom Gesetzt besonrders geschützt werden. Noch mehr werden behinderte und Mieter geschützt.
Somit sehe ich für die Anwendung der Sozialklausel überhaupt keine Probleme. Zu dem würde man nach der Räumungsklage einer frischen Mutter noch die Kulanzzeit von einem Jahr gewähren um einen adäquaten Ersatz zu finden.

Ich persönlich würde es in dem Fall auf jeden Fall drauf ankommen lassen, Klagen muss der Eigentümer erstmal.

Eines muss aber klar gesagt werden, damit gewinnt man nur Zeit. Den angemledeten Eigenbedarf (ich gehe mal von gerechtfertigem aus) wird man nicht abwenden können.
Was viele in so einer Situation machen ist handeln, fragen wie viel der Eigentümer dafür bereit zu zahlen ist um einen vorzeitigen Auszug anzustreben.
Wenn die frische Mutter konsquent und hart ist, dann sieht der neue Erwerbe min 2 Jahre nichts von dem Eigentum…

Grüße

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