WG-Kündigung / -Auflösung (Wohngemeinschaft)
Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Dez 2008
Hallo Ihr Wissenden,
folgendes Problem liegt vor. Da ich mich mit dieser Materie überhaupt nicht auskenne wäre ich Euch für nützliche Tips & Ratschläge sehr dankbar.
Folgende Personen kommen im Text vor:
* Hauptmieter
* Vorhauptmieter
* Untermieter 1
* Untermieter 2
* Wohnungsvermieter
Person "Untermieter 1" wohnt mit "Untermieter 2" & "Hauptmieter" in einer WG - diese 3er-WG besteht in dieser Konstellation seit Juli 2008. Davor war die WG eine 2er-WG aus jetzigem "Hauptmieter" & dem "Vorhauptmieter". "Untermieter 1" & "Untermieter 2" sind zeitgleich zum Juli 2008 eingezogen. Das Mietverhältnis zwischen "Hauptmieter"
und den Untermietern besteht aus Untermietverträgen. Zum Einzugszeitpunkt Juli 2008 war bereis klar, dass der "Hauptmieter" im Laufe des Jahres 2009 ausziehen wird. Der "Wohnungsvermieter" (=ein ca. 65 jähriger wohlhabender Geschäftsmann)versprach seitdem & seit dem Kennen der Person "Untermieter 1" dass im Falle eines Auszugs von "Hauptmieter" der "Untermieter 1" die WG weiterführen darf. Dieses mündliche Versprechen wurde mehrmals ausgesprochen (& kann von mehreren Zeugen bestätigt werden). Mit Hinblick auf die kommenden Jahre und die Tatsache die WG weiterführen zu dürfen investierte "Untermieter 1" Geld & Arbeit in die Wohnung (Holzbodensanierung, Fensterabdichtungen, weitere Tätigkeiten).
Nun trat folgender Fall ein: "Hauptmieter" zieht zum März 2009 aus & hat somit dem "Wohnungsvermieter" die Wohnung gekündigt. Der "Wohnungsvermieter" möchte nicht dass seine Wohnung als WG weitergeführt wird - d.h. er wird bewusst sein mündliches Versprechen nicht einhalten - "Untermieter 1" & ".. 2" sollen ausziehen.
Weiter Prolematik ist folgende: "Untermieter 1" wird Anfang Februar
2009 am Knie operiert & wird in den kommenden 6-8 Monaten nicht 'umziehfähig' sein (Belastungseinschränkung).
Nun meine Frage: Kann "Untermieter 1" rechtlich gesehen den "Wohnungsvermieter" zwingen dass "Untermieter 1" wie versprochen die WG weiterführen darf? Wie stehen die Chance & wie ist zu verfahren?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe.
Grüße - Stephan
folgendes Problem liegt vor. Da ich mich mit dieser Materie überhaupt nicht auskenne wäre ich Euch für nützliche Tips & Ratschläge sehr dankbar.
Folgende Personen kommen im Text vor:
* Hauptmieter
* Vorhauptmieter
* Untermieter 1
* Untermieter 2
* Wohnungsvermieter
Person "Untermieter 1" wohnt mit "Untermieter 2" & "Hauptmieter" in einer WG - diese 3er-WG besteht in dieser Konstellation seit Juli 2008. Davor war die WG eine 2er-WG aus jetzigem "Hauptmieter" & dem "Vorhauptmieter". "Untermieter 1" & "Untermieter 2" sind zeitgleich zum Juli 2008 eingezogen. Das Mietverhältnis zwischen "Hauptmieter"
und den Untermietern besteht aus Untermietverträgen. Zum Einzugszeitpunkt Juli 2008 war bereis klar, dass der "Hauptmieter" im Laufe des Jahres 2009 ausziehen wird. Der "Wohnungsvermieter" (=ein ca. 65 jähriger wohlhabender Geschäftsmann)versprach seitdem & seit dem Kennen der Person "Untermieter 1" dass im Falle eines Auszugs von "Hauptmieter" der "Untermieter 1" die WG weiterführen darf. Dieses mündliche Versprechen wurde mehrmals ausgesprochen (& kann von mehreren Zeugen bestätigt werden). Mit Hinblick auf die kommenden Jahre und die Tatsache die WG weiterführen zu dürfen investierte "Untermieter 1" Geld & Arbeit in die Wohnung (Holzbodensanierung, Fensterabdichtungen, weitere Tätigkeiten).
Nun trat folgender Fall ein: "Hauptmieter" zieht zum März 2009 aus & hat somit dem "Wohnungsvermieter" die Wohnung gekündigt. Der "Wohnungsvermieter" möchte nicht dass seine Wohnung als WG weitergeführt wird - d.h. er wird bewusst sein mündliches Versprechen nicht einhalten - "Untermieter 1" & ".. 2" sollen ausziehen.
Weiter Prolematik ist folgende: "Untermieter 1" wird Anfang Februar
2009 am Knie operiert & wird in den kommenden 6-8 Monaten nicht 'umziehfähig' sein (Belastungseinschränkung).
Nun meine Frage: Kann "Untermieter 1" rechtlich gesehen den "Wohnungsvermieter" zwingen dass "Untermieter 1" wie versprochen die WG weiterführen darf? Wie stehen die Chance & wie ist zu verfahren?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe.
Grüße - Stephan
