Hallo,
mal angenommen, ein Mieter wohnt seit 3 Jahren in einer Wohnung, die von einem älteren Ehepaar vermietet wird. Immer im Frühjahr bekommt er die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zugeschickt. In der Abrechnung des dritten Jahres werden Instandhaltungs- und Verwaltungskosten nicht, wie in den beiden vorangegangenen Jahren, berechnet. Daraufhin erkundigt sich der Mieter und erfährt, dass diese Posten gar nicht umlagefähig sind. Er hat also für die letzten zwei Jahre 800 Euro zuviel bezahlt, die er gar nicht hätte zahlen müssen. Hat der Mieter die Möglichkeit Einspruch zu erheben? Auch wenn die Einspruchsfrist von 12 Monaten verjährt ist? Gilt in diesem Fall vielleicht die 3-Jahres- Frist?
Vielen Dank.
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