Hallo,
ich antworte mal mit einem Zeitungsartikel, den ich gerade vor ein paar Wochen zum Thema geschrieben habe:
Immer wieder kommt es zwischen Mietern, Mieter und Vermieter oder auch den Miteigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Streit über die Nutzung von Fluren, Treppenhäusern und anderen Gemeinschaftsflächen, wie z.B. auch Vorplätze und Gartenanlagen. Dabei ist die Sache eigentlich relativ eindeutig: Jeder Mieter oder Eigentümer ist nur zur verkehrsüblichen Nutzung der Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen berechtigt. Dazu zählt die Nutzung von Treppenhäusern und Fluren als Zugang zur Wohnung und ggf. auch einmal zur kurzfristigen Ablage von über die Briefkastengröße hinausgehenden Post- und Paketsendungen oder für ein bei kurzem Zwischenstopp in der Wohnung abgestelltes Paar Schuhe, sofern dadurch nicht anderen Berechtigten die übliche Nutzung erschwert, oder sogar Fluchtwege verstellt werden. Das Aufstellen von Möbeln oder die „Verschönerung“ durch private Dekorationsgegenstände ist hingegen nicht mehr verkehrsüblich und insoweit grundsätzlich zu unterlassen. Der Herrschaftsbereich von Mieter oder Miteigentümer endet grundsätzlich an der eigenen Wohnungstür. Wer mehr Platz braucht, als seine eigene Wohnung her gibt, muss sich nach größeren Räumlichkeiten umsehen. Und wer die eigenen Schuhe in der eigenen Wohnung nicht ertragen kann, sollte sie auch nicht den Mitbewohnern und Gästen zumuten.
Beachte also bitte den Passus: „für einen kurzen Zwischenstopp in der Wohnung abgestelltes Paar Schuhe“ Die zunehmende Unsitte Schuhe grundsätzlich und längerfristig vor der Tür stehen zu lassen, geht eindeutig zu weit. Nur wenn ich mit den nassen Gummistiefeln kurz aus dem Garten rein komme, um mal eben Pipi zu machen, kann ich die so lange vor der Tür stehen lassen. Die nassen Winterschuhe müssen in der Wohnung trocken, ebenso Sohnemanns pubertäre Giftgasgranaten innerhalb der eigenen vier Wände auslüften.
Gruß vom Wiz