Hallo,
vielfach soll bzw. muss bei Mietwohnungen eine vom Vormieter eingebaute Einbauküche vom Nchmieter entsprechend abgelöst werden.
Wenn nun der neue Mieter mit dem Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat, sich aber im Nachgang mit dem Noch-Mieter nicht über die Höhe für die alte Küche einigen kann, was passiert dann?
Eigentlich ist der Noch-Mieter dann doch verpflichtet, die von ihm eingebaute Küche auszubauen und mitzunehmen oder?
Besten Dank für die Antworten!
Ja, das ist er. Wenn der Nachmieter keine Übernahme möchte, egal was es ist, muss der Vormieter die Teile entfernen. Es sei denn, der Vermieter einigt sich mit dem Nochmieter und die Sachen gehören dann zur Wohnung.
Gruß
Hallo,
Eigentlich ist der Noch-Mieter dann doch verpflichtet, die von
ihm eingebaute Küche auszubauen und mitzunehmen oder?
so steht das fast immer im Mietvertrag, daß man alles was man mitgebracht (oder übernommen) hat wieder entfernen muß.
Der Noch-Mieter kann sie aber auch dem Vermieter verkaufen, der sie dann in den Mietvertrag als Bestandteil der Wohnung übernehmen könnte (was nicht mehr geht, jedenfalls nicht mieterhöhend, wenn es schon einen neuen Vertrag gibt).
Cu Rene
D.h., wenn der Nachmitter sich mit dem Noch-Mieter nicht über den Preis einig wird, schließt er zuerst den Mietvertrag mit dem Vermieter ab und versucht dann, den Noch-Mieter im Preis zu drücken. Dieser wird sich dann voraussichtlich nochmals (zähneknirschend) verhandlungsbereit zeigen, weil er die alte Küche wahrscheinlich nicht mehr brauchen kann.
Na wenn das keine Strategie ist!
Hallo
Der Nachmieter sollte aber darauf achten, dass im MV nichts von einer Übernahme der Küche steht. Der Vermieter wird sich absichern wollen, dass die Küche a) entweder entfernt b) vom Nachmieter übernommen wird und dieser bekommt dann auch die Auflage beim Auszug wie der Nochmieter.
Bezweifle, dass der VM einen Vertrag macht in dem die Küche nicht erwähnt wird.
Gruß