Mietvertrag: Abgeltungsklausel gültig?

Hallo zusammen,
wenn man eine Wohnung total heruntergekommen übernimmt und diese auf eigene Kosten mit viel Arbeit renoviert und wieder herrichtet, ist dann eine Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag zulässig? Damit hätte man ja die Kosten für die Renovierung beim Einzug komplett und zusätzlich die anteiligen Kosten schon für die nächste Renovierung.

Es kommt darauf an:

Liegt ein Formularmietvertrag vor? Wenn ja, könnte eine unangmessene Benachteiligung des Mieters darin liegen, wenn er verpflichtet wird, zu Beginn und zum Ende des Mietverhältnisses umfangreiche Renovierungen zu übernehmen. Es kommt hier auf den Wortlaut der entsprechenden Klauseln an.

Oder liegt hier eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter vor? Es könnte zum Beispiel sein, dass der Mieter die Wohnung sehr billig bekommt und der Mieter sich im Gegenzug dafür zur Renovierung verpflichtet hat. Dann könnte die Klausel wirksam sein.