Miete f. Nichtabgeschloss. Wohng in altem Bauernho

Guten Tag,
Ein Vermieter will die Miete erhöhen, aber ein Herr wohnt in einem alten Bauernhof, wo alle Leute, die über ihm eine alte Dame besuchen wollen, durch seinen Flur laufen müssen, um über die Flurtreppe nach oben gehen zu können.
Also, wenn der Herr von seinem Schlafzimmer ins Bad geht, muß er sich was anziehen, damit er im Flur niemandem nackt begegnet.
Also, gilt doch diese Wohnung als „Nichtabgeschlossene Wohnung“
Dieser Herr zahlt bisher 3,25 pro qm.
Jetzt will der Vermieter 4,30.
Der allgemeine Preis für Altbauwohnungen liegt in dem Ort so bei 4,50 - 5,00 Euro/qm.
Aber die Wohnung von dem Herrn ist doch überhaupt nicht separat abschließbar, also nicht intim und jeder könnte in seine Zimmer reinlatschen, wie auch schon geschehen…plötzlich steht ein Fremder im Wohnzimmer und fragt grinsend…ja, und wo ist die Frau Sowiso…
Damit meinte der Fremde die Dame, die über dem Herrn wohnt.
Die hat allerdings eine abschließbare Wohnungstür-
das geht aber bei dem Herrn aus bautechnischen Gründen nicht zu machen. Jeder geht dadurch, also durch den Flur, - der nach oben will.
Also, meine Frage an alle:
…wieviel Miete kann denn ein vermieter da maximal verlangen???
Auch wenn die Lage sehr schön wäre…mit Bergblick… und so…
Wäre schön, wenn auch ein rechtskundiger Mensch dazu was Konkretes sagen könnte…?!!
Ganz, ganz vielen Dank im Voraus!!
Herzlichst
Euer Hartmut aus Kempten im Allgäu

Hallo,

Guten Tag,
Ein Vermieter will die Miete erhöhen,

das könnte bei normalen MV alle 15 Monate passieren…

aber ein Herr wohnt in
einem alten Bauernhof, wo alle Leute, die über ihm eine alte
Dame besuchen wollen, durch seinen Flur laufen müssen, um
über die Flurtreppe nach oben gehen zu können.

Das hätten die Bewohner bei Annmietung sicher auch gewußt, bzw. bei nachträglichen Einzug eines Bewohners mindestens geduldet, wenn nicht sogar (mündlich) zugestimmt.

Also, wenn der Herr von seinem Schlafzimmer ins Bad geht, muß
er sich was anziehen, damit er im Flur niemandem nackt
begegnet.

Zwangsläuftig wäre das nicht, weil der Zugang zum Flur sicher eine Haus- bzw. Wohnungseingangstüre besitzt, die auch abschließbar wäre. Eine Klingel wäre ebenfalls Standart. Dann wäre eben bei Besuch die Türe vorher zu entriegeln.

Also genug Zeit sich etwas anzuziehen…:smile:

Also, gilt doch diese Wohnung als „Nichtabgeschlossene
Wohnung“

Im weitesten Sinne wäre es eine aufgeteilte und dann getrennt vermietete Wohnungsanteile. Beide M dürfen diesen Zustand bei Vertragsabschluß hingenommen haben. Es kommt eben auch auf die Vertragslage an.

Dieser Herr zahlt bisher 3,25 pro qm.
Jetzt will der Vermieter 4,30.

20% innerhalb von 3 Jahren können bei keinem Staffelmietvertag bis zum üblichen Mietenspiegel bzw. Vergleichsmieten erhöht werden.

Es wird auch für den VM einiges teuerer…

Der allgemeine Preis für Altbauwohnungen liegt in dem Ort so
bei 4,50 - 5,00 Euro/qm.

Dann hätte der VM in den nächsten Jahren noch für Mieterhöhungen Potential. Der M kann sich freuen, daß der VM die Miete so lange stabil gehalten hat. Das kommt nicht so oft vor wie ein 4er im Lotto :wink:

Aber die Wohnung von dem Herrn ist doch überhaupt nicht
separat abschließbar,

Die sogenannte Wohnung wäre eher nur ein Wohnungsanteil. Die Zimmertüren sollten ein Schoß besitzen. Wenn es keine Schlüssel mehr dafür gibt, können auch neue Türschlösser mit Schlüssel eingebaut werden.

also nicht intim

Nur wenn die Türen unverschlossen bleiben.

und jeder könnte in
seine Zimmer reinlatschen, wie auch schon
geschehen…plötzlich steht ein Fremder im Wohnzimmer und
fragt grinsend…ja, und wo ist die Frau Sowiso…

s. o.
Vielleicht hilft auch ein Hinweisschild mit Pfeil… :smile:

Damit meinte der Fremde die Dame, die über dem Herrn wohnt.

Na, was hat die Lady denn für einen Beruf… :wink:
und dass in dem Alter. ;-D

Die hat allerdings eine abschließbare Wohnungstür-

Wohl kaum, weil die Wohnung nicht vor dem Wohnbereicht der Dame aufhört, sondern sich der Wohnungsanteil des Herrn daran anschließt.
Deshalb wird es also in der Funktion nur eine normale Zimmertür sein.

das geht aber bei dem Herrn aus bautechnischen Gründen nicht
zu machen.

Das kann so sein.

Jeder geht dadurch, also durch den Flur, - der nach
oben will.

Ja, ohne diesen Zuganag hätte die Dame wohl auch keine Möglichkeit das Gebäude zu verlassen.

Also, meine Frage an alle:
…wieviel Miete kann denn ein vermieter da maximal
verlangen???

Wenn die letzte Mieterhöhung mindestens 3 Jahre zurückliegt, 20% von der alten Miete, also 3,25 €/m² + 0,65/m² € = 3,90 €/m².

Auch wenn die Lage sehr schön wäre…mit Bergblick… und so…

Das hat der M auch gemietet wie besehen…
schön, das es auch Vorteile für die Wohnung gibt.

Wäre schön, wenn auch ein rechtskundiger Mensch dazu was
Konkretes sagen könnte…?!!

Ja, vielleicht äußert sich noch ein Rechtsgelehrter dazu…

Ganz, ganz vielen Dank im Voraus!!
Herzlichst
Euer Hartmut aus Kempten im Allgäu

gern geschehen

vlg MC

Hallo,

Dieser Herr zahlt bisher 3,25 pro qm.
Jetzt will der Vermieter 4,30.
Der allgemeine Preis für Altbauwohnungen liegt in dem Ort so
bei 4,50 - 5,00 Euro/qm.

Mieterhöhungen können nicht ohne weiteres in großen Sprüngen erfolgen.
http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

also innerhalb von 3 J. max 20 %. Evtl. gilt eine Kappungsgrenze von 30 % für Altbauten? Das habe ich nicht nachgeschaut, ob das noch geht.

Demnach könnte die Miete höchstens auf 3,90 € erhöht werden.
Sollten auch 30% erlaubt sein, auf 4,23 €. Der VM liegt also in jedem Fall darüber.

Inwieweit die Wohnbedingungen (nicht abschließbar etc.) darauf Auswirkung hat, kann ich nicht beurteilen, würde aber meinen, das spielt keine Rolle.

Zu beachten ist, dass an Mieterhöhungen strenge Anforderungen gestellt werden, und die Mieterhöhung grundsätzlich erst auf den übernächsten Monat, gerechnet ab Zugang der Erklärung beim Mieter, wirksam wird.

Hierzu:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieter…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieter…

ms

Hi,

wer schreibt denn hier von wem ab?

Werden immer Fragen beantwortet, die keiner gestellt hat?

vlg MC