Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es einem Mieter erlaubt ist, wenn er ein Fliegengitter (nicht nur das Netz, sondern mit Holzkonstruktion) an seinem Fenster außen anbringt? Oder gehört das nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch?
Gruß, Mathias
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es einem Mieter erlaubt ist, wenn er ein Fliegengitter (nicht nur das Netz, sondern mit Holzkonstruktion) an seinem Fenster außen anbringt? Oder gehört das nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch?
Gruß, Mathias
Hallo Mathias,
da es die Außenansicht des Gebäudes verändert kann der Vermieter das verbieten. Also lieber davor die Erlaubnis einholen.
Gruß
Joschi
Ok dank dir!