Heizkostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung

Hallo

ich brauche Rat und Hilfe beim Thema Nebenkostenabrechnung / Heizkostenabrechnung (Mietwohnung).

Ab wann ist eine Nebenkostenabrechnung / Heizkostenabrechnung verfallen / verjährt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch angemeldet wurde (bzw. um Korrektur gebeten wird) und hierrauf nichts geschieht?

Wie verhält es sich, wenn dieses absichtlich nicht getan wurde um Rückzahlungen (zugunsten des Mieters) zu „ignorieren“.

Gibt es Unterschiede zwischen Verjährungsfristen bei Nachzahlungen (seitens das Mieters an Vermieter/Hausverwaltung) und Rückzahlung (zu gunsten des Mieters).

Angenommen die Hausverwaltung bzw. auch der Eigentümer wechselt mehrmals. Welche Hausverwaltung / Eigentümer ist Forderungsberechtigt (bei Nachzahlung des Mieters) bzw. ist Zahlungsverpflichtet (bei Rückzahlung an Mieter).

Vielen Dank im Voraus.

Hallo hher,

Ab wann ist eine Nebenkostenabrechnung / Heizkostenabrechnung
verfallen / verjährt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
Einspruch angemeldet wurde (bzw. um Korrektur gebeten wird)
und hierrauf nichts geschieht?

da die Forderung weiterhin Bestand hat, verjährt sie drei Jahre nach dem Jahr, in dem die Abrechnung erfolgte. Der Einspruch hat so keinen Einfluß darauf.

Angenommen die Hausverwaltung bzw. auch der Eigentümer
wechselt mehrmals. Welche Hausverwaltung / Eigentümer ist
Forderungsberechtigt (bei Nachzahlung des Mieters) bzw. ist
Zahlungsverpflichtet (bei Rückzahlung an Mieter).

Jeweils der, der für den Abrechnungszeitraum verantwortlich, also Eigentümer war.

Beide Seiten müssten ihre Ansprüche gegenüber dem anderen allerdings auch geltend machen.

Gruß!

Horst