Hallo
ich brauche Rat und Hilfe beim Thema Nebenkostenabrechnung / Heizkostenabrechnung (Mietwohnung).
Ab wann ist eine Nebenkostenabrechnung / Heizkostenabrechnung verfallen / verjährt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch angemeldet wurde (bzw. um Korrektur gebeten wird) und hierrauf nichts geschieht?
Wie verhält es sich, wenn dieses absichtlich nicht getan wurde um Rückzahlungen (zugunsten des Mieters) zu „ignorieren“.
Gibt es Unterschiede zwischen Verjährungsfristen bei Nachzahlungen (seitens das Mieters an Vermieter/Hausverwaltung) und Rückzahlung (zu gunsten des Mieters).
Angenommen die Hausverwaltung bzw. auch der Eigentümer wechselt mehrmals. Welche Hausverwaltung / Eigentümer ist Forderungsberechtigt (bei Nachzahlung des Mieters) bzw. ist Zahlungsverpflichtet (bei Rückzahlung an Mieter).
Vielen Dank im Voraus.