Mündliche Zusagen

Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor: Im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung werden einem Interessentenpaar vom Vermieter auch zwei leere Keller gezeigt. Er sagt, sie könnten sich als Meiter einen der beiden Kellerräume aussuchen. Schon während der Inaugenscheinnahme stellen die künftigen Mieter fest, dass der größere von beiden im Falle eines Abschlusses ihre Wahl wäre. Der zukünftige Vermieter nimmt dies zur Kenntnis und sagt ihnen zu, den großen Keller für sie bereitzustellen.
In dem Mietvertrag den alle später unterschreiben ist neben den Wohnräumen auch ein Kellerraum aufgeführt, der allerdings nicht genau beschrieben ist. Als das Paar einzieht, stellt sich heraus, dass der große Keller mittlerweile belegt ist und nur noch der kleine leer steht. Sie bestehen darauf, dass der Vermieter zu seinem Wort steht und großen Keller räumt. Der jedoch bezieht sich auf den Mietvertrag, verweist auf den freien Kellerraum und ist der festen Überzeugung sich korrekt zu verhalten.

Ist ein Vermieter an seine mündliche Zusagen gebunden?

Ich freue mich auf Euren Standpunkt.

mk

Hallo,

Ist ein Vermieter an seine mündliche Zusagen gebunden?

ja, wenn man sie beweisen kann und sich notfalls vor Gericht wieder sehen möchte.

Das „Problem“ hier ist, dass das natürlich kein toller Einstieg für ein neues Mietverhältnis und somit entspanntes Verhältnis zum Vermieter ist.

Wenn natürlich der Keller das Hauptkriterium war, die Wohnung zu mieten, ist das schon unschön.

TM

Da die schriftliche Vertragsgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, wird die mündliche Vereinbarung uU durch die schriftliche abgelöst. Diese ist unbestimmt und somit durch den VM frei interpretierbar. Einen irgend gearteten Anspruch auf einen bestimmten Raum sehe ich nicht.

vnA

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