wohnflächenberechung bei denkmalschutz

hallo,
wie hoch muss die deckenhöhe sein bei denkmalschutz? wie bei allen bauten? oder gibt in der mitflächenberechung bei denkmalgeschütze wohnungen dandere regeln?
bin gespannt ob mir wer sowas weis. -:smile:
mfg
robi

Jedes Gebäude genügt in der Regel den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt seiner Errichtung. Dies nennt sich Bestandsschutz. Auch ein Aufenthaltsraum mit einer Deckenhöhe die nicht den heutigen Anforderungen genügt ist und bleibt ein Aufenthaltsraum, so er als solcher irgendwann mal genehmigt war oder genehmigungsfrei errichtet wurde.
Wohnflächenberechnungsarten gibt es mehrere. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Richter ein so gemieteten Aufenthaltsraum mit einer Deckenhöhe von 1,99 m nur zu 50% in die Wohnfläche einrechnen würde. (Aber ich bin kein Richter)
http://www.kreis-soest.de/buergerservice/formulare_b…

vnA