Vermieter dringt in Wohnung ein

Hallo

Ein Mieter bemerkt, dass sein Vermieter in seiner Abwesenheit die Wohnung betreten hat, kann dies aber natürlich nicht beweisen.

Besagter Mieter kauft nun ein mobiles Türalarmsystem um seine Wohnung zu sichern.

Wie kann der Mieter nun vorgehen wenn er nach Rückkehr von der Arbeit feststellt das der Alarm ausgelöst wurde?

Sollte die Polizei gerufen werden?

Welchen Tatbestand erfüllt der Vermieter mit seinem Eindringen?

Meines Wissens darf der Vermieter eine Mietwohnung nur im Notfall betreten und nicht um zu schnüffeln.

Welchen Tatbestand erfüllt der Vermieter mit seinem
Eindringen?

Meines Wissens darf der Vermieter eine Mietwohnung nur im
Notfall betreten und nicht um zu schnüffeln.

Und woher weiß der Mieter, dass es der Vermieter war?

Hallo,

ein Vermieter darf nur unter bestimmten Umständen in die Wohnung eindringen, das ist richtig. Auch wenn der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat (worauf er keinen Anspruch hat), darf er nicht einfach so rein.

Allerdings muss der Mieter nachweisen oder zumindest belegen können, dass da tatsächlich der Vermieter in die Wohnung kam und nicht ein anderer, z.B. ein Einbrecher oder ein Vormieter, der eine Kopie des Schlüssels hat.

Wenn ein Einbruch bzw. ein unerlaubtes Eindringen in die Wohnung zu befürchten ist, ist der Gang zur Polizei in jedem Fall sinnvoll, und sei es nur um ggf. Ansprüche gegenüber der Versicherung stellen zu können, falls was weggekommen ist.

Viele Grüsse
d.

Hi

Besagter Mieter kauft nun ein mobiles Türalarmsystem um seine
Wohnung zu sichern.

Wieso so kompliziert?
Einfacher wäre es doch einfach das Schloß auszutauschen.
Natürlich so, daß es bei einem Auszug wieder eingebaut werden kann.

Meines Wissens darf der Vermieter eine Mietwohnung nur im
Notfall betreten und nicht um zu schnüffeln.

Meines Wissens hat der Vermieter kein Recht darauf einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung zu haben.

Gruß
Edith

Die Wohnungsschlüssel haben eine Sicherheitsnummer.

Meines Wissens kann man die nicht einfach nachmachen lassen.

Demnach kommt für mich nur der Vermieter in Betracht.

1 „Gefällt mir“

Man darf das Schloss austauschen?

Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.

1 „Gefällt mir“

Es wird ja nicht weggeworfen

Man darf das Schloss austauschen?

Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.

Es ist nur während der Mietzeit nicht im Schloss eingebaut.

Gruß

Stefan

Hi

Man darf das Schloss austauschen?

Ja, klar.
Schon alleine deswegen: Wer garantiert einem Neumieter, daß diverse Vormieter nicht noch Schlüssel haben.
Selbst bei Schließanlagen mit „Sicherheitsschlüsseln“, können noch diverse Schlüssel rumgeistern

Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.

Daher ja auch mein Hinweis, daß beim Auszug das Schloß wieder einzubauen ist.

Gruß
Edith

Es bleiben zahlreiche andere Möglichkeiten:
Hausmeister - Vormieter - Vor-Vor-Mieter - Ex-Freunde der Vormieter -
Diebstahl eines Schlüssels - Eindringen ohne Schlüssel und ohne Beschädigung der Tür.

Mit der Anschuldigung wäre ich extrem vorsichtig, weil der Vermieter aus einer unseriösen und falschen Anschuldigung sogar eine Kündigung herleiten könnte und gegen den Mieter strafrechtlich vorgehen könnte.

1 „Gefällt mir“

Man darf das Schloss austauschen?

Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.

Wie gesagt, kein Problem.
Das Elegante an dieser Methode ist, daß sich Vermieter häufig selbst verraten indem sie den Mieter darauf ansprechen, wie er dazu kommt das Wohnungsschloß auszutauschen…