ein Vermieter darf nur unter bestimmten Umständen in die Wohnung eindringen, das ist richtig. Auch wenn der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat (worauf er keinen Anspruch hat), darf er nicht einfach so rein.
Allerdings muss der Mieter nachweisen oder zumindest belegen können, dass da tatsächlich der Vermieter in die Wohnung kam und nicht ein anderer, z.B. ein Einbrecher oder ein Vormieter, der eine Kopie des Schlüssels hat.
Wenn ein Einbruch bzw. ein unerlaubtes Eindringen in die Wohnung zu befürchten ist, ist der Gang zur Polizei in jedem Fall sinnvoll, und sei es nur um ggf. Ansprüche gegenüber der Versicherung stellen zu können, falls was weggekommen ist.
Ja, klar.
Schon alleine deswegen: Wer garantiert einem Neumieter, daß diverse Vormieter nicht noch Schlüssel haben.
Selbst bei Schließanlagen mit „Sicherheitsschlüsseln“, können noch diverse Schlüssel rumgeistern
Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.
Daher ja auch mein Hinweis, daß beim Auszug das Schloß wieder einzubauen ist.
Es bleiben zahlreiche andere Möglichkeiten:
Hausmeister - Vormieter - Vor-Vor-Mieter - Ex-Freunde der Vormieter -
Diebstahl eines Schlüssels - Eindringen ohne Schlüssel und ohne Beschädigung der Tür.
Mit der Anschuldigung wäre ich extrem vorsichtig, weil der Vermieter aus einer unseriösen und falschen Anschuldigung sogar eine Kündigung herleiten könnte und gegen den Mieter strafrechtlich vorgehen könnte.
Die Tür/das Schloss gehört doch aber dem Vermieter.
Wie gesagt, kein Problem.
Das Elegante an dieser Methode ist, daß sich Vermieter häufig selbst verraten indem sie den Mieter darauf ansprechen, wie er dazu kommt das Wohnungsschloß auszutauschen…