Kündigungsfristen: Untermiete unmöbliert Wg

Hallo Forum!

Angenommen man wohne zu dritt in einer Wg, wobei eine Mitbewohnerin Hauptmieterin sei und die Anderen Zwei mit ihr einen vage selbst formulierten Untermietvertrag haben (bzgl Kaution, Aufteilung der Miete).
Die Zimmer sind alle in einer Wohnung und waren nicht möbliert.

Nun kündigt die Hauptmieterin kurzerhand zum 30.September den Mietvertrag mit dem Vermieter und informiert etwas später die anderen Beiden mündlich. Das heißt ihr zufolge auch, dass die Anderen nun ausziehen müssen, weil der Vermieter ihnen keinen neuen (eigenen) Vertrag gibt. Nun habe ich 2 Fragen.

  1. In dem Vertrag, den die Untermietenden mit ihr haben steht nichts von einer Kündigungsfrist, also ist sie nicht ihnen gegenüber auch zu einer schriftlichen Kündigung mit 3 Monaten Frist verpflichtet?

  2. Wenn das nicht der Fall ist, könnten die beiden dann auch einfach zum 30. August schon abhaun?

Hallo

  1. In dem Vertrag, den die Untermietenden mit ihr haben steht
    nichts von einer Kündigungsfrist, also ist sie nicht
    ihnen gegenüber auch zu einer schriftlichen Kündigung mit 3
    Monaten Frist verpflichtet?

Doch.

  1. Wenn das nicht der Fall ist…

Es ist aber der Fall. Der Untermietvertrag läuft bis mindestens 31. Oktober, oder er endet früher, wenn die Untermieter einem entsprechenden Aufhebungsvertrag (dann naturgemäß zu ihren Konditionen) zustimmen.

Gruß
smalbop

Vielen Dank schonmal für die Antwort, Smalbop!

Zwischen Vermieter und den beiden Untermietern besteht ja kein Vertrag, also sind diese dann sicherlich in jedem Fall verpflichtet bis zum 30. Sept die Wohnung zu räumen?

Und was für Konsequenzen hätte es, wenn die Hauptmieterin kein Interesse an einem Aufhebungsvertrag zeigen würde, sondern „einfach so“ am 30. Sept verschwinden möchte, ohne weitere Verhandlung?
Müsste man dann wegen Vertragsbruchs ein Verfahren einleiten und für Zahlung einer Entschädigung klagen?

Das hört sich ja theoretisch nach ziemlich viel Aufwand für die Beiden an…

Vielen Dank schonmal für die Antwort, Smalbop!

Zwischen Vermieter und den beiden Untermietern besteht ja kein
Vertrag, also sind diese dann sicherlich in jedem Fall
verpflichtet bis zum 30. Sept die Wohnung zu räumen?

Der Vermieter kann bei einer Beendigung des Mietverhältnisses die Herausgabe und Räumung der Wohnung auch vom Untermieter verlangen (§ 546 Abs 2. BGB). Zwischen Untermieter und Hauseigentümer/Vermieter bestehen jedoch keine rechtlichen Beziehungen. Das Problem hat der Hauptmieter, so lange er nicht schriftlich gegenüber den Untermietern kündigt, besteht das Untermietverhältnis formal weiter.

Und was für Konsequenzen hätte es, wenn die Hauptmieterin kein
Interesse an einem Aufhebungsvertrag zeigen würde, sondern
„einfach so“ am 30. Sept verschwinden möchte, ohne weitere
Verhandlung?

Der Untermieter kann jederzeit - ebenso wie andererseits der Hauptmieter - mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatende einen Untermietvertrag schriftlich kündigen. Es ist also für die Untermieter kein Problem, den Vertrag ihrerseits schon per Ende August zu beenden, ob mit Einverständnis des Hauptmieters oder ohne.

Müsste man dann wegen Vertragsbruchs ein Verfahren einleiten
und für Zahlung einer Entschädigung klagen?

Nur wenn der Hauptmieter vergisst, schriftlich zu kündigen und man dann vom Vermieter im Oktober „überraschend“ trotz ungekündigten Untermietvertrags rausgeschmissen wird. Doch wie ich es verstehe, ist diese Option ja nicht geplant…

Das hört sich ja theoretisch nach ziemlich viel Aufwand für
die Beiden an…

Überhaupt nicht, Auszug per Ende August ist easy. s.o.

Gruß
smalbop