Hallo Forum!
Angenommen man wohne zu dritt in einer Wg, wobei eine Mitbewohnerin Hauptmieterin sei und die Anderen Zwei mit ihr einen vage selbst formulierten Untermietvertrag haben (bzgl Kaution, Aufteilung der Miete).
Die Zimmer sind alle in einer Wohnung und waren nicht möbliert.
Nun kündigt die Hauptmieterin kurzerhand zum 30.September den Mietvertrag mit dem Vermieter und informiert etwas später die anderen Beiden mündlich. Das heißt ihr zufolge auch, dass die Anderen nun ausziehen müssen, weil der Vermieter ihnen keinen neuen (eigenen) Vertrag gibt. Nun habe ich 2 Fragen.
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In dem Vertrag, den die Untermietenden mit ihr haben steht nichts von einer Kündigungsfrist, also ist sie nicht ihnen gegenüber auch zu einer schriftlichen Kündigung mit 3 Monaten Frist verpflichtet?
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Wenn das nicht der Fall ist, könnten die beiden dann auch einfach zum 30. August schon abhaun?