Heizkörperverteiler - Restmiete
Von: , Frage gestellt am So, 26. Jun 2011
Eine Abrechnungsfirma berechnet Warmmiete u.a. auch Heizungskosten auf Basis elektrischer Heizkörperverteiler. Die Kündigungsfrist für die jährliche Erstellung der Abrechnung beträgt 3 Monate laut AGB. Die Kündigungsfrist für die Kauf/Miete der vielen Heizkörperverteiler beträgt 3 Monate vor Vertragsende. Der Vertrag muss auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden. Wir der Vertrag vorher gekündigt, will die Firma pro Verteiler 4,-/pro Jahr Entschädigung. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z.B. bei Eigentümerwechsel ohne Entschädigungsanspruch?
