Unentgeltliches Wohnrecht

Hallo liebe Gemeinde,

Ich Wohne auf einem Gründstück mit Haus das meinem Bruder gehört in dem ich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht habe. Nun habe ich seit längerem einen Freund der jetzt mit bei mir wohnt. Mein Bruder verlangt nun Miete von Ihm. Darf er das so einfach?

Unterstellt, dein Wohnrecht ist im Grundbuch als dingliches Nutzungsrecht vereinbart, liegt juristisch ein Mietvertrag vor.

Demnach kannst du den Eigentümer gem. § 540 BGB zur Erlaubnis des Zuzugs deines Freundes verpflichten, diese Gebrauchsüberlassung ans Dritte kann er nur aus wichtigem Grund versagen (Überbelegung, Gründe in der Person der Einziehenden).

Seine Genehmigung darf der Eigentümer von einer entsprechenden Erhöhung der Betriebs- bzw. Nebenkostenvorauszahlung bzw. -pauschale abhängig machen, zu denen du ja auch als Wohnrechtinhaberin verpflichtet bist.

Hat dir dein Bruder die Wohnung jedoch lediglich kostenlos überlassen, liegt ein Leihvertrag vor, der unter diesen Umständen jederzeit aufgehoben verlangt werden darf: § 604 (3) BGB.

G imager761