Tel-Nr. Angabe / Urlaub

Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, daß ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Telefon-Nummern benennen muss, unter der / denen er ausserhalb seiner Arbeitszeit erreichbar ist?
Es geht ausschliesslich um die RECHTLICHE nicht um die MORALISCHE Verpflichtung.

Konkret:

  1. Muss der Arbeitnehmer im genehmigten Urlaub telefonisch erreichbar sein.
  2. muss er im laufenden Jahr ausserhalb der Arbeitszeit TELEFONISCH erreichbar sein.

Umfeldinformation:

  • Der Arbeitnehmer ist NICHT Wissensträger mit Spezialwissen, also jederzeit ersetzbar.
  • Im Arbeitsvertrag ist die Bekanntgabe der Wohnadresse, nicht aber einer Telefonnummer geregelt.
  • Es handelt sich um langfristig geplanten und genehmigten Urlaub
  • Der Arbeitnehmer arbeitet nicht im Schichtdienst sondern im regelmäßigen 5 Tage Bürodienst.

Hallo Andreas!

  1. Muss der Arbeitnehmer im genehmigten Urlaub telefonisch
    erreichbar sein.

Nein.

  1. muss er im laufenden Jahr ausserhalb der Arbeitszeit
    TELEFONISCH erreichbar sein.

Nein.

Gruß
Wolfgang

Gegenfrage
Hallo Andreas,

muss der Arbeitnehmer ein Telefonanschluß haben? :wink:
Eben!
Muss er nicht.

Grüße,
Tinchen