Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, daß ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Telefon-Nummern benennen muss, unter der / denen er ausserhalb seiner Arbeitszeit erreichbar ist?
Es geht ausschliesslich um die RECHTLICHE nicht um die MORALISCHE Verpflichtung.
Konkret:
- Muss der Arbeitnehmer im genehmigten Urlaub telefonisch erreichbar sein.
- muss er im laufenden Jahr ausserhalb der Arbeitszeit TELEFONISCH erreichbar sein.
Umfeldinformation:
- Der Arbeitnehmer ist NICHT Wissensträger mit Spezialwissen, also jederzeit ersetzbar.
- Im Arbeitsvertrag ist die Bekanntgabe der Wohnadresse, nicht aber einer Telefonnummer geregelt.
- Es handelt sich um langfristig geplanten und genehmigten Urlaub
- Der Arbeitnehmer arbeitet nicht im Schichtdienst sondern im regelmäßigen 5 Tage Bürodienst.