da bis jetzt noch kein wirklich sachlicher Beitrag kam, will ich mal folgendes sagen:
Da der Arbeitgeber nichts unternimmt, wenn die Damen in kurzen
Hosen ins Büro kommen, so könnte er es seit dem AGG doch auch
den männlichen Mitarbeitern nicht verbieten, in kurzen Hosen
zu kommen, oder ?
Grundsätzlich richtig. Ein Dresscode in Unternehmen ist arbeitsrechtlich zulässig. Aber müssen hierfür Gründe gegeben sein. Z. B. Bankfiliale … wegen Seriösität, Kunden usw.
Ist es ein reines Sachbearbeitungsbüro, vielleicht neben der Werkhalle, und Kunden kommen da nicht rein, sieht es anders aus. Solange der Mitarbeiter kein öffentliches Ärgernis erregt, es keine Betriebsvereinbarung gibt, kann er sich anziehen was er will.
Es wäre sonst eine unangemessene Benachteiligung des männlichen Mitarbeiters gegenüber dem anderen Geschlecht und verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG.
Die kurze Hose für den Mann ist heute gesellschaftsfähig und stellt keine Novität dar. In anderen Länder, mit hohen Temperaturen, tragen dies Männer sogar ganz offiziell im Staatsdienst.