Wer muss Mini-Jobber anstellen

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Aug 2007

Masseur B arbeitet selbständig in der Praxis von Arzt A. Arzt A möchte noch 2 weitere Masseure als Mini-Jobber anstellen, kann aber nicht als Arzt Massage, Fango,...etc. abrechnen. Also lässt er Masseur B alle Abrechnungen im Namen der Praxis machen, obwohl er die beiden anderen Masseure bezahlt und von der Steuer absetzt.

Frage: Ist das rechtens, oder müsste Masseur B die beiden anderen Masseure anstellen, wenn er für sie abrechnet...

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    ???

    B versteuert eine Leistung, die er nur auf dem Papier, aber nicht in Wirklichkeit erbringt und A macht Lohnkosten geltend für eine Leistung, die er tatsächlich erbringt, auf dem Papier aber nicht. Wie nennt man das noch gleich? Ja richtig, STROHMANN.


    § 41 Abs. 2 AO:
    (2) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend.


    Ein Arbeitsvertrag entsteht nicht, wenn B den Strohmann für das Finanzamt macht. Denn eingegliedert sind die AN bei A, der übt wohl auch das Direktionsrecht aus. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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