Strafarbeit
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008
Es gibt einen Landwirtschaftlichenbetrieb ca 100 Mitarbeiter.
Einer davon( ein junger Mann) hat in den laufenden jahren immer wieder während der Arbeit blechschäden auch etwas größere schäden an den Landmaschinen verursacht.
Die Schäden wurden bis jetzt immer vom Arbeitgeber von der angeschlossenen Werkstatt i.O. gebracht.
Die Tage wieder ein größerer Blechschaden, '' Strafe'' eine Abmahnung da er wohl nicht ausgeruht zur arbeit erschienen war.(Die Nacht zuvor war Betriebsparty er hat nichts getrunken)
30 Überstunden werden gestrichen.
4 Wochen hintereinander Wochenenddienst( sie haben alle 14 Tage Wochenenddienst ohne ausgleich)
Zur Wehr setzten kann er sich wohl nicht, da kein Betriebsrat und das ganze eine kündigung herauf beschwört.
Was bleibt einem übrig? Stillhalten und arbeiten oder?
