Kündigung in der 3-ten Probezeit

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Aug 2008

Moin,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall.
Eine Frau ist bei einem AG in einem Ausbildungsberuf (Altenpflegerhelferin) beschäftigt über 3 Jahre. Da dieser Ausbildungsberuf aber nicht mehr benötigt wird, überredet der AG die AN eine Ausbildung in einem anderen Beruf( examinierte Altenpflegerin) bei Ihm abzuschließen. Also gibt es einen neune Ausbildungsvertrag über 3 Jahre. Die AN besteht die Prüfung und erhält einen befristeten Arbeitsvertrag mit erneuter Probezeit von 6 Monaten und innerhalb dieser einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Nun ist die AN krank und der AG kündigt per Post das Arbeitsverhältnis mit hinweis auf die Probezeit binnen 2 Wochen.
Ist diese Kündigung rechtkräftig? Oder ist die Probezeit nicht eher hinfällig und die AN unterliegt dem Kündigungsschutz (mehr als 10 AN)
Ist doch mal spannend.
Gruß,

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